Kamp-Lintfort

Corona: Unterstützung für Unternehmen und Selbständige

Durch die einschneidenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geraten besonders Unternehmen und Selbstständige unter Druck. Für Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es nun einige Hilfsangebote:
 Steuern:
Körperschafts-/Einkommensteuer:
Anträge auf Stundung oder Herabsetzung von Vorauszahlungen können an das örtliche Finanzamt gestellt werden. Mehr Informationen: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus
Gewerbesteuer:
Anträge auf Stundung oder Herabsetzung von Vorauszahlungen können formlos an die Stadtverwaltung gestellt werden. Ansprechpartnerin ist Cordula Lemke (cordula.lemke@kamp-lintfort.de oder Tel.: 02842/912-361)
 
Kurzarbeitergeld:
Anträge auf Kurzarbeitergeld können an die örtliche Arbeitsagentur gestellt werden.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
 
Unternehmerhotline der Bundesagentur:     0800 45555 20
Liquiditätssicherung/Kredite:
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW bietet zur Liquiditätssicherung Kreditbürgschaften über die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Millionen Euro) und dem Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Millionen Euro) an: https://www.wirtschaft.nrw/corona
Bürgschaftsbank NRW Hotline: 02131/5107-200
Kontakt zum Landesbürgschaftsprogramm, inkl. Antragsformular
Für allgemeine Informationen und eine grundsätzliche Beratung steht das Service-Center der NRW.BANK unter 0211 / 91741 4800 zur Verfügung.
Die KfW-Bank bietet darüber hinaus ein Sonderkreditprogramm, dass über die jeweilige Hausbank in Anspruch genommen werden kann: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen: https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/
 
Entschädigungen für Personalkosten bei Quarantäne:
 Entschädigungen für Personalkosten bei von Quarantäne betroffenen Beschäftigten und Verdienstausfall für Selbstständige gibt es vom Landschaftsverband Rheinland (Fristen beachten!)
https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp
 Servicenummer:   0221 / 809-5444
Foto: Symbolbild
 

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