Job und Berufswelt

Kein Sonderrecht im Jobcenter!

Initiative setzt Recht auf Informationsfreiheit durch
Bis zuletzt hatte die Geschäftsstellenleitung des Jobcenters Duisburg-Nord unter Berufung auf ihr Hausrecht der Initiative „AufRecht bestehen! Kein Sonderrecht im Jobcenter“ das Recht abgesprochen, vor dem Jobcenter-Eingangsbereich Informationstische aufzustellen und Flugblätter zu verteilen.
Am Dienstag (08.08.) musste sie sich eines Besseren belehren lassen. Ausgestattet mit einer Versammlungs-Genehmigung konnte die Initiative mit der Hilfe von Polizeibeamten ihr Versammlungsrecht durchsetzen. „Das war ein guter Tag für die Demokratie“, sagt Daniela Zumpf, verantwortliche Leiterin der Aktion. „Protestaktionen vor öffentlichen Einrichtungen dürfen nicht verhindert werden“. „Unser Ziel war die Ermunterung von immerhin 80.000 Duisburger Hartz4-Betroffenen mit Kindern und arbeitender Aufstocker zur Stimmabgabe bei der Bundestagswahl“, erklärt Detlef Hertz, der Sprecher der Initiative. „Sie konnten sich dazu Informationen bei uns über die Programme der Parteien einholen“. In den Gesprächen mit den Betroffenen vor Ort wurde die ganze Dramatik der Hartz4Gesetzgebung mit ihrer brachialen Umsetzung vor Ort deutlich: von Vorladungen Schwangerer kurz vor der Geburt trotz ärztlicher Atteste über den Wohnungsverlust bis hin zu wochenlangen Stromsperrungen.
Bildzeile:
V.i.S.d.P.: Duisburger Initiative „AufRECHT bestehen! Kein Sonderrecht im Jobcenter“; c/o Detlef Hertz, Syntopia, Gerokstraße 2, 47053 Duisburg; E-Mail: AufRechtbestehenH4.Duisburg@gmail.com (Name: AufRecht bestehen Duisburg)

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