Kreis Wesel

Erlass zur zweiten Booster-Impfung liegt noch nicht vor

Erlass zur zweiten Booster-Impfung liegt noch nicht vor

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat ihre Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt nun eine zweite Auffrischungsimpfung mit einem mRNA Impfstoff für Menschen ab 70 Jahren sowie besonders gesundheitlich gefährdete und exponierte Personengruppen. 

Der Kreis Wesel weist darauf hin, dass die zweite Auffrischung derzeit noch nicht an den Impfstellen des Kreises oder bei den niedergelassenen Ärzten angeboten werden kann. Das liegt daran, dass es sich derzeit lediglich um eine Empfehlung handelt, die sich noch im vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren befindet. Dementsprechend ist eine rechtssichere Umsetzung derzeit noch nicht möglich. Laut Stiko können außerdem noch Änderungen vorgenommen werden können. 

Erlass zur zweiten Booster-Impfung liegt noch nicht vor

Michael Maas, Vorstandsmitglied für den Bereich Gesundheitswesen: „An allen Impfstellen können noch keine zweiten Booster-Impfungen vorgenommen werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass dafür erst die Rechtsgrundlage geschaffen werden muss. Besonders wichtig ist es derzeit, dass sich grundimmunisierte Menschen ihre erste Auffrischungsimpfung abholen. Nur so können wir möglichst viele Menschen vor einem schweren Verlauf schützen.“ 

Dr. Franz-Joachim Weyers, niedergelassener Arzt und Vorsitzender des Kreisverbands Wesel der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein: „Derzeit wird noch geprüft, ab wann auch die niedergelassene Ärzteschaft ihre entsprechenden Patientinnen und Patienten mit der zweiten Auffrischung impfen kann. Dies wird kurzfristig geschehen. Nach wie vor gilt aber, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht nur Erst- und Zweitimpfung verabreichen, sondern auch die erste Auffrischungsimpfung. Ich kann alle Menschen, die bereits grundimmunisiert sind, nur dazu aufrufen, ihre Booster-Impfungen in Anspruch zu nehmen.“ 

Foto: Symbolbild

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"