Polizei
Täter in Clownsverkleidung stellt sich bei der Polizei
Gelsenkirchen (ots) – Am Dienstagnachmittag, gegen 18.10.2016,
gegen 16:00 Uhr, stellte sich aufgrund eines Zeugenaufrufs der
Gelsenkirchener Polizei ein 16-jähriger Gelsenkirchener in der Polizeiwache Nord. Seine
Ausführungen zu der Tat ergaben, dass er ein Bekannter der
Jugendlichen ist, die sich zur Tatzeit auf dem Schulhof aufgehalten
hatten. Er wollte sie laut eigenem Bekunden lediglich erschrecken. Er
habe sich über mögliche Folgen keinerlei Gedanken gemacht und
bedauere die Verletzung des 14-jährigen Gelsenkircheners sehr. Nach
seiner Vernehmung konnte er den Heimweg antreten. Das Strafverfahren
gegen ihn läuft weiter. Am Dienstagabend, gegen 18:00 Uhr, ereignete
sich auf dem Gelände der Schule am Eppmannsweg leider ein weiterer,
ähnlich gelagerter Zwischenfall mit einer Person im Clownskostüm.
Zwei 10-jährige Kinder aus Gelsenkirchen hielten sich zu dieser Zeit
auf dem dortigen Schulhof auf, als ein bislang Unbekannter aus einem
Gebüsch sprang. Die Person war mit einem bodenlangen schwarzen Mantel
bekleidet und trug eine blau-weiße Clownsmaske mit roten Haaren. Er
rannte mit einem Baseballschläger bewaffnet, laut kichernd auf die
Kinder zu und erschreckte sie. Als die beiden 10-Jährigen ihm
gegenüber äußerten, dass sie die Polizei rufen würden, bedrohte er
sie ganz massiv verbal, worauf die Beiden laut schrien. Der Täter
flüchtete vom Schulgelände. Die 10-Jährigen handelten richtig, gingen
in eine nahegelegene Bäckerei und alarmierten die Polizei. Die
Polizei sucht nun nach Zeugen, die Angaben zu dem Täter oder dem
Tatgeschehen machen können. Sachdienliche Hinweise bitte unter den
Rufnummern 0209/365-7512 (Kriminalkommissariat 15) oder – 8240
(Kriminalwache). In diesem Zusammenhang weißt die Gelsenkirchener
Polizei daraufhin, dass es sich bei den hier beschriebenen Vorfällen
nicht um „Scherze“ handelt. Neben den schlimmen Folgen für die Opfer
verwirklichen die Täter gleich mehrere Straftatbestände. In jedem
dieser Fälle wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren
eingeleitet. Aus diesem Grund der dringende Appell, ein solches
Verhalten zu unterlassen!