Reisen und Erleben

Verbot von Laptops/Tablets an Bord von Flügen in die USA und nach Großbritannien

TUI UK & IRELAND

Entsprechend der Anweisungen der britischen Regierung passen wir derzeit die Vorgaben die für die Mitnahme elektronischer Geräte an Bord unserer Flugzeuge für Flüge nach Großbritannien an. Für Kunden von Thomson, First Choice und Thomson Cruises betrifft dies lediglich Rückflüge aus Ägypten, der Türkei und Jordanien nach Großbritannien.
Das bedeutet, dass nur noch Mobiltelefone mit der maximalen Größe von 16cm Länge, 9,3cm Breite und 1,5cm Tiefe mit an Bord eines Flugzeugs genommen werden dürfen. Alle anderen Mobiltelefone, die größer sind, oder Laptops, Tablets, e-Reader, Ladekabel und die zugehörigen Transformatoren müssen im Gepäck aufgegeben werden. Ersatzbatterien und externe Akkus dürfen ebenfalls nicht an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden, weder in der Kabine noch im Laderaum. Diese Geräte müssen zurückbleiben. Um uns dabei zu helfen, die Sicherheitskontrolle für die betroffenen Strecken zu beschleunigen, bitten wir die Fluggäste, ihr Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.
Wir sind uns der Umstände, die diese neue Regelung mit sich bringt bewusst und entschuldigen uns bei unseren Kunden für die Unannehmlichkeiten.

ANDERE EUROPÄISCHE TUI-QUELLMÄRKTE

Das Verbot von Laptops und Tablets im Handgepäck, das für Flüge aus bestimmten Flughäfen/Ländern nach USA und UK ausgesprochen wurde, hat derzeit keine Auswirkungen für unsere Kunden auf Flügen der TUI zu anderen europäischen Märkten. Entsprechende Anweisungen, wie diese seitens der US-amerikanischen und britischen Regierung erlassen wurden, bestehen für Flüge nach Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden und die Schweiz nicht.
Die Sicherheit unserer Flüge hat für die gesamte TUI Group oberste Priorität. Dementsprechend stehen wir im engen Austausch mit den entsprechenden nationalen Behörden. Sollten sich für unsere Gäste an Bord Änderungen ergeben, werden wir diese zeitnah informieren.

Quelle:TUI

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