NRW Kabelverlegung
Moers

Stadt Moers ordnet Tempo 30 bei schützenswerten Einrichtungen an

Moers. (pst) Die Stadt Moers hat nach der aktuellen Straßenverkehrsordnung (StVO) im Zugangsbereich „schützenswerter Einrichtungen“ an verschiedenen Stellen Tempo 30 angeordnet. Dies gilt künftig in folgenden Abschnitten: Willy-Brandt-Allee im Bereich des Durchgangs zum Seniorenzentrum, auf der Rheinberger Straße zwischen Baerler Straße und „Trotzburg“-Kreuzung (erhöhter Schülerverkehr, Lärmschutz) und zweimal auf der Römerstraße – am Zugang zur Justus-von-Liebig-Schule sowie im Bereich des Zugangs zur Geschwister-Scholl-Gesamtschule. Auch am Seniorenzentrum auf der Essenberger Straße (zwischen Vinzenzstraße/Busumsteigeanlage und Bahnunterführung), auf der Xantener Straße von der Karl-Hoffmeister- bis zur Uerdinger Straße (St.-Josef-Krankenhaus, Radweg zur Berufs- und Realschule), Düsseldorfer Straße (Schulweg an der Maria-Djuk-Straße) und Bendmannstraße im Bereich des Wohnheims für Behinderte gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. ENNI Stadt & Service wurde mit der entsprechenden Beschilderung beauftragt. Hintergrund der Maßnahmen sind der Schutz von Einrichtungen, die in der StVO aufgelistet sind. Dazu zählen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser. Die Voraussetzungen für eine Tempo-30-Regelung sind gemäß StVO, dass die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Verkehr mit seinen kritischen Begleiterscheinungen (zum Beispiel Bring- und Abholverkehr) vorhanden ist. Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder eine Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist.
Foto:Symbolbild

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