Moers

Stadt Moers hebt Benutzungspflicht von Radwegen größtenteils auf

Moers. (pst) Auch wenn ein Radweg vorhanden ist, besteht keine Pflicht, diesen zu nutzen. Nach einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts darf eine Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Die Stadt Moers hat deshalb alle bestehenden benutzungspflichtigen Radwege geprüft und festgestellt, dass nur noch wenige Abschnitte des Radwegenetzes in Moers benutzungspflichtig sind. Problematisch ist die Situation bei gemeinsamen Geh- und Radwegen – erkennbar an einem blauen Schild mit Fahrrad und zwei Fußgängern – , da diese aufgrund fehlender Markierungen oder baulicher Trennung dann nicht mehr als Radwege erkennbar wären. Hier bleibt die Benutzungspflicht als Ausnahmefall erhalten. Alle anderen blauen Schilder mit einem Fahrrad (Foto: privat) werden in den nächsten Tagen abmontiert.

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