Sofortprogramm Innenstadt für Duisburg
Anmietungsfonds für Ladenlokale startet
Leerstehende Ladenlokale ab sofort für neue, innovative Ideen zu vergeben
Duisburg. Die Innenstädte sind für die Stadtentwicklung von besonderer Bedeutung und durch die Coronakrise unter Druck geraten. Leerstände und geringe Besucherzahlen gefährden die traditionsreichen Innenstädte als Orte der Begegnung und des Handels.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung NRW ein Sofortprogramm Innenstadt aufgelegt, das auch in Duisburg zur Anwendung kommt. Die Stadt Duisburg und die Wirtschaftsentwicklung Duisburg Business & Innovation (DBI) starten einen Anmietungsfonds für Ladenlokale, der mit 100.000 € ausgestattet ist. Der Anmietungsfonds ermöglicht es, in
Duisburg Unternehmen in guten Lagen der Innenstadt anzusiedeln, für die das hohe Mietniveau dort bisher nicht erschwinglich war.
„Der Anmietungsfonds ist ein wichtiges Instrument zur Revitalisierung unserer Innenstadt. Durch eine subventionierte Miete können in bisherigen Leerständen nun spannende Einzelhandelskonzepte, Pop-up-Stores, Start-ups, Gastronomen, Dienstleister und Künstler anmieten, wodurch sie die Attraktivität der Innenstadt steigern”, sagt Oberbürgermeister Sören Link zum Start der Aktion.
„Als Dienstleister und Partner des Einzelhandels und der Immobilienwirtschaft sind wir froh, nun über ein schlagkräftiges Instrument gegen den Leerstand und für neue Geschäftsmodelle in der City zu verfügen. Die Bewerbung um die Fördermittel kann ab sofort über unsere Webseite eingereicht werden.“, ergänzt DBI-Geschäftsführer Rasmus C. Beck.
Es haben sich bereits die ersten Eigentümer von Ladenlokalen in der Duisburger City bereit erklärt, aktiv mitzumachen. Sie verzichten dabei auf 30 % der zuletzt realisierten Miete und erfüllen somit die Voraussetzung, um am Sofortprogramm Innenstadt teilnehmen zu können. „Nur gemeinsam schaffen wir es, unsere Innenstadt zu erhalten – jeder muss einen Teil der Belastung tragen, um weiterhin eine attraktive und lebenswerte Innenstadt zu haben“, resümiert Wirtschaftsdezernent Andree Haack.
Die Förderung ist bis zum 31.12.2022 befristet. Im Anschluss der Mietförderung endet der Vertrag ohne weitere Verpflichtungen oder wird bestenfalls unter den beteiligten Akteuren weitergeführt. Es ist auch möglich, verschiedene Konzepte unter einem Dach zu vereinen. Die zuschussfähige Größe des Ladenlokals ist dabei auf 300 m² beschränkt.
Nähere Informationen zum Konzept können unter
https://www.duisburg-business.de/sofortprogramm-innenstadt eingeholt werden. Dort ist es auch möglich, sich direkt zu bewerben. Eine Fachjury wählt aus den eingegangenen Konzepten unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ladenlokale die zu fördernden Bewerber*innen aus. Ebenfalls können sich weitere Eigentümer*innen, die einen Leerstand in der Duisburger Innenstadt zu verzeichnen haben, bei der DBI als Koordinatorin der Aktion melden.
Foto: Symbolbild