Gesundheit

Neue Coronaregelungen ab Freitag, 20. August


Am Freitag, 20. August 2021, tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. 

Inzidenzwert: 
Liegt nach den Feststellungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt oder landesweit an fünf Tagen hintereinander bei dem Wert von 35 oder darüber, treten die folgenden Regelungen in Kraft. Die 7-Tages-Inzidenz liegt in NRW landesweit bereits seit dem 11.08.2021 über dem Wert von 35, daher treten mit Wirkung von Freitag, 20. August die entsprechenden neuen Regeln auch im Kreis Wesel in Kraft. 

3G-Nachweis:
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 sind Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, in bestimmten Bereichen zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden alt ist, verpflichtet. 

Folgende Bereiche sind davon betroffen: 
–        Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept) 
–        Sport in Innenräumen 
–        Innengastronomie 
–        körpernahe Dienstleistungen 
–        Beherbergung 
–        Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen) 
–        Bereiche mit besonders hohem Risiko (Clubs, Diskotheken, ähnliche Einrichtungen, Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz, sexuelle Dienstleistungen; hier: negativer PCR-Test)
Beim Besuch von Krankenhäusern, Alten- Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz generell die 3G-Regel. 

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten durch ihre regelmäßige Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Als Nachweis genügt hier die Vorlage eines Schülerausweises. Kinder bis zum Schuleintritt werden Getesteten ohne Vornahme eines Coronatests gleichgestellt. 

Im öffentlichen Personennahverkehr, Handel, Innenräumen mit Publikumsverkehr, Warteschlangen, Verkaufsstände und Großveranstaltungen im Freien gilt unabhängig von Inzidenzwerten für alle Menschen die Pflicht zur Einhaltung der AHA+L-Regeln und zum Tragen einer medizinischen Maske. 

Die Beschränkungen entfallen wieder, wenn nach den Feststellungen des MAGS die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen an fünf Tagen hintereinander unter dem Wert von 35 liegt. Das MAGS veröffentlicht die entsprechenden Feststellungen für die Kreise und kreisfreien Städte und das Land täglich aktuell unter www.mags.nrw

Die komplette Coronaschutzverordnung des Landes NRW gibt es unter 
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210817_coronaschvo_ab_20.08.2021.pdf

Foto: Symbolbild

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