Wissenswertes

Meldebescheinigung beziehen

Auf Wunsch stellt der Bürgerservice der Stadt Moers Personen, die in Moers gemeldet sind, eine einfache bzw. erweiterte Meldebescheinigung aus.

Eine einfache Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrade
  • gegenwärtige Anschrift.

Zusätzlich können auf Antrag folgende Angaben in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  • gesetzlichen Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner  und minderjährige Kinder
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum sowie
  • Familienstand.
Ist eine Gebühr für die einfache bzw. erweiterte Meldebescheinigung zu entrichten?

Für die Ausstellung einer der o.g. Meldebescheinigungen ist eine Gebühr in Höhe von 9 Euro zu entrichten.
Gebührenfrei sind diese Bescheinigungen nur, wenn Sie

  • die Bescheinigung dem Versorgungsamt auf dessen Anforderung hin vorlegen müssen oder
  • eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke benötigen.
Wie kann der Antrag gestellt werden?

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • persönliche Vorsprache im Bürgerservice
  • eine schriftlich bevollmächtigte Person kann den Antrag für Sie im Bürgerservice stellen oder
  • der Antrag kann schriftlich entweder mit der Briefpost oder per E-Mail gestellt werden.

Wenn Sie eine einfache bzw. erweiterte Meldebescheinigung durch persönliche Vorsprache beantragen, halten Sie bitte ein Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) sowie die Gebühr in Höhe von 9 Euro bereit.
Sollte eine bevollmächtigte Person den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. Auch hier ist die Gebühr in Höhe von 9 Euro direkt zu entrichten.
Für eine schriftliche Antragstellung können Sie den Vordruck nutzen, den Sie auf dieser Seite finden. Schicken Sie diesen ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit einer Fotokopie eines Ausweisdokumentes an die
Stadt Moers
Bürgerservice
Rathausplatz 1
47441 Moers.
Die zu entrichtende Gebühr legen Sie bitte dem Schreiben bei.
Sofern Sie durch den Rententräger oder das Versorgungsamt aufgefordert wurden die Meldebescheinigung vorzulegen, fügen sie anstatt dem Nachweis über die Zahlung der Gebühr das entsprechende Schreiben der o.g. Einrichtungen bei.
Bei einer Antragstellung per E-Mail nutzen Sie bitte den auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Vordruck und senden diesen an E-Mailbuergerservice@moers.de.
Als Anhang senden Sie bitte ein eingescanntes Ausweisdokument sowie einen Nachweis darüber, dass Sie die Gebühr in Höhe von 9 Euro auf eines der nachstehenden Konten entrichtet haben:

  • Empfängerin/Begünstigte: Stadtkasse Moers
  • Verwendungszweck (Zeile 1): KZ 041 003 006 FKZ 1012
  • Verwendungszweck (Zeile 2): Ihr Nachname, Ihr Vorname, Ihr Geburtsdatum
  • Sparkasse am Niederrhein (BLZ: 35450000, Konto-Nr.: 1 101 000 113) oder
    Postbank Köln (BLZ: 370 100 50, Konto-Nr.: 2867-502)
  • IBAN: DE 49 354 500 001 101 000 113, SWIFT: WELADED1MOR

Bitte geben Sie beim Zahlungsverkehr unbedingt den angegebenen Verwendungszweck an, weil ansonsten eine Zuordnung Ihrer Zahlung zu Ihrem Antrag nicht möglich ist. In diesem Fall gilt Ihre Zahlung als nicht geleistet und der Antrag kann nicht bearbeitet werden.

Zuständig: Bürgerservice

Formulara: Hier Herunterladen

Quelle: Stadt Moers

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