Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt
Maskenpflicht in der Duisburger Innenstadt
Die Stadt Duisburg reagiert auf die stark ansteigenden Infektionszahlen und hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz der Duisburger Bevölkerung erlassen.
Die Allgemeinverfügung gilt ab morgen, 19. November, und führt die Maskenpflicht für Teile der Duisburger Innenstadt im öffentlichen Außenbereich ein.
Durch diese Maßnahme wird der weiterhin besorgniserregenden infektionsepidemiologischen Gesamtlage begegnet, die durch ein hohes und weiter steigendes Niveau an Neuinfektionen und einen noch nicht hinreichenden Immunisierungsgrad der Bevölkerung und der erwarteten auswärtigen Besucher – auch aus Gebieten mit hoher Inzidenz – gekennzeichnet ist.
Öffentlichen Außenbereichen kommt ein besonderes Gefährdungspotential zu, wenn diese – wie die hier betreffenden Teile der Duisburger Innenstadt – regelmäßig gut besucht sind, Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und zahlreiche Besucher aus vom Infektionsgeschehen stärker betroffenen Gebieten anreisen. Eine besondere Frequentierung der Innenstadt ergibt sich daraus, dass sich in diesem Bereich zahlreiche Geschäfte des Einzelhandels sowie Gastronomiebetriebe befinden, die gerade in der Vorweihnachtszeit etwa zum Einkaufen von Geschenken oder zum Flanieren aufgesucht werden.
Verstärkt wird dieser Umstand durch die Durchführung des weit über die Grenzen Duisburgs hinaus beliebten Weihnachtsmarktes. Dieser führt dazu, dass sich viele Menschen in den von der Maskenpflicht erfassten öffentlichen Außenbereiche der Duisburger Innenstadt nicht nur zu den Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes, sondern auch noch geraume Zeit danach, insbesondere zum weiteren Verzehr von Speisen und Getränken, aufhalten. Die Erkenntnisse seit Eröffnung des Weihnachtsmarktes am 11. November haben zudem gezeigt, dass er weitaus stärker besucht wurde als erwartet. Entgegen der ursprünglichen Planung lässt sich infolge des Andrangs in den betreffenden öffentlichen Außenbereichen die Einhaltung des erforderlichen Abstands oftmals nicht einhalten.
Die Regelung gilt zunächst bis Mittwoch, 24. November 2021 wie folgt:
montags bis donnerstags in der Zeit von 11 bis 22 Uhr,
freitags und samstags in der Zeit von 11 bis 23 Uhr
sowie sonntags in der Zeit von 13 bis 22 Uhr.
Die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske (sog. OP-Maske) gilt in den öffentlichen Außenbereichen der Duisburger Innenstadt entsprechend des beigefügten Lageplans.
Ausnahmen finden sich in der aktuellen Coronaschutzverordnung. So kann die Maske beispielsweise in den betreffenden Bereichen für den Verzehr von Speisen oder Getränken oder in der Außengastronomie abgenommen werden.
Aktuelles Impfgeschehen
Die Stadt Duisburg hat am gestrigen Mittwoch 1700 Impfungen durchgeführt. Rund 80 Prozent davon waren Booster-Impfungen. Aufgrund der großen Nachfrage, aus der sich entsprechend lange Wartezeiten ergeben haben, hat die Stadt Duisburg weitere Ärztinnen und Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung angefordert. Neben den Booster-Impfungen werden an den Impfstationen, deren Übersicht man auch auf der Webseite der Stadt Duisburg unter: https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php findet, natürlich auch Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt.
“Das Infektionsgeschehen trifft uns im Moment mit voller Wucht. Deshalb ist es gut, dass wir unser Impfangebot ausbauen und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte weiter dabei unterstützen können, gemeinsam die vierte Welle zu brechen. Der Blick auf die Intensivstationen, ob in Duisburg oder anderswo, zeigt mehr als deutlich, dass es für den Kampf gegen Corona kein anderes wirksames Mittel gibt, als eine Impfung”, sagt Krisenstabsleiter und Stadtdirektor Martin Murrack.”
Hinweise zur Impfung:
Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen. Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html)
Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an einem der Standorte die Erst- und Drittimpfung zu erhalten. Die Auffrischungsimpfung ist sechs Monate nach der Zweitimpfung möglich.
Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab.
Die Zweit- und Drittimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech oder Moderna).
Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.
Auf www.duisburg.de/coronadashboard sind zudem umfangreiche Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen zum Coronavirus abrufbar.
Bitte beachten:
Die Stadt Duisburg bietet jedem die Möglichkeit, sich kostenlos und ohne vorherige Anmeldung montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr vor dem Duisburger Hauptbahnhof impfen zu lassen. Außerdem werden an sechs Tagen in der Woche mobile Impfungen an verschiedenen Standorten in der Stadt angeboten. Weitere Infos dazu finden sich hier:https://www.duisburg.de/microsites/coronavirus/aktuelles/impfangebote-stationaer-und-mobil.php. Das Duisburger Impfzentrum ist seit dem 1. Oktober geschlossen. Schützen Sie sich aber auch und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen Coronaschnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.