Polizei

Bundespolizei verhaftet am Osterwochenende sieben Personenam Flughafen Düsseldorf

Düsseldorf (ots) – Am vergangenen Osterwochenende (07.-09.04.2023) verhaftete
die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein-
und Ausreisekontrollen insgesamt sieben zur Fahndung ausgeschriebene Reisende.

Zu Beginn wurde am frühen Morgen des Karfreitags, im Rahmen der
Ausreisekontrolle eines Fluges nach London/Großbritannien, ein 62-jähriger
deutscher Staatsangehöriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest,
dass der Mann im Januar dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Bochum wegen
fünffacher Steuerhinterziehung zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde er
im Juli 2022 rechtskräftig verurteilt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von
6.500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Großbritannien lebende
Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 130 Tagen jedoch abwenden und seine Reise
anschließend fortsetzen.

Etwa anderthalb Stunden später stellten die Bundespolizeibeamten einen
52-jährigen türkischen Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach
Istanbul/Türkei zu fliegen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Essen im
März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den
im Mai 2021 Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20
Tagen konnte der in Gladbeck lebende Mann jedoch abwenden, indem er die
Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort beglich.

Am Freitagabend dann wurde ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der
sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/Türkei
vorstellte. Gegen den 63-Jährigen lag ebenfalls ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Essen vor. Diese hatte im November 2022 einen Haftbefehl
wegen Diebstahls gegen den bereits im Dezember 2019 Verurteilten verfügt. Durch
Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei,
konnte auch dieser Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen abwenden und
seine Reise anschließend fortsetzen.

Am Morgen des Ostersonntags dann wurde ein weiterer deutscher Staatsangehöriger
durch die Bundespolizei festgestellt, welcher sich auf der Einreise eines Fluges
aus Barcelona/Spanien befand. Im Rahmen einer stichprobenartigen
Einreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft
Düsseldorf im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen des
gemeinschaftlichen Betruges gegen den im März 2022 Verurteilten erlassen hat.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro vor Ort bei der
Bundespolizei, konnte der 38-jährige Düsseldorfer die Ersatzfreiheitsstrafe in
Höhe von 90 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Heimreise fortsetzen.

Nachmittags stellten die Bundespolizeibeamten einen 53-jährigen kroatischen
Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Pristina/Kosovo zu fliegen.
In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Landshut im März dieses Jahres einen
Haftbefehl wegen Betruges gegen den im November 2021 Verurteilten erlassen. Die
Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 37 Tagen konnte der in Lengerich lebende Mann
jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 740 Euro vor Ort beglich.

Kurze Zeit später wurde ein kosovarischer Staatsangehöriger festgestellt, der
sich bei den Beamten ebenfalls zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina
vorstellte. Gegen den 50-Jährigen lag ebenfalls ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Landshut vor. Diese hatte auch im März dieses Jahres 2022
einen Haftbefehl wegen Betruges gegen den im November 2021 Verurteilten verfügt.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei,
konnte auch dieser in Lengerich lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 40
Tagen abwenden und seine Reise anschließend fortsetzen.

Zuletzt wurde am Abend des Ostersonntags ein tunesischer Staatsangehöriger
festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus
Tunis/Tunesien vorstellte. Gegen den 37-Jährigen lag in diesem Fall ein
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vor. Diese hatte im Januar dieses
Jahres einen Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den bereits im November 2020
Verurteilten verfügt. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 720 Euro vor Ort
bei der Bundespolizei, konnte auch dieser Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 24
Tagen abwenden und seine Heimreise nach Berlin fortsetzen.

Foto: Archiv LB

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