Bottroper Apothekerskandal:
Nordrhein-Westfalen wird den Kreis der Anspruchsberechtigten für finanzielle Unterstützung aus dem Hilfsfonds des Landes erweitern
Rahmenbedingungen der Umsetzung werden derzeit erarbeitet
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Betroffenen des Bottroper Apothekerskandals mit insgesamt zehn Millionen Euro aus einem Hilfsfonds. Der Gerichtsprozess gegen den ehemaligen Inhaber der Alten Apotheke in Bottrop identifizierte rund 2.000 Personen, die nach den Feststellungen des Strafgerichts unterdosierte Medikamente aus seiner Apotheke bekommen hatten. Die Regelung zur Berechtigung der Leistung aus dem Hilfsfonds bezog sich bisher auf diese im Urteil genannten Geschädigten.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am vergangenen Freitag beschlossen, den Kreis der Anspruchsberechtigten auszuweiten.
Demnach können zukünftig alle Personen, die zwischen 2001 und 2016 nachweislich in der Alten Apotheke in Bottrop individuell hergestellte Krebsmedikamente erhalten haben, eine einmalige Zahlung aus dem Hilfsfonds des Landes beantragen. Dies gilt auch für Kinder und Ehegatten sowie Lebenspartner von verstorbenen Betroffenen. Personen, die nach der bisherigen Rechtslage bereits einen Antrag gestellt haben, der aber abgelehnt wurde, müssen zunächst nichts unternehmen. Das Ministerium wird zu diesen Personen Kontakt aufnehmen, da sie womöglich nach neuer Rechtslage doch Anspruch auf die Zahlung haben. Wer bereits nach der bisherigen Rechtslage berechtigt ist und noch keinen Antrag gestellt hat, kann noch bis Ende März 2023 einen Antrag stellen.
Wer erst nach Erweiterung der Richtlinie zum berechtigten Personenkreis gehört, kann den Antrag bis Ende Juni 2023 einreichen. Die Details der Umsetzung zur Antragstellung für die neu Berechtigten werden derzeit erarbeitet. Das Ministerium wird umgehend öffentlich informieren, sobald die neue Richtlinie in Kraft ist. Alle Informationen zur Antragstellung finden sich dann unter: https://www.mags.nrw/unterstuetzung-betroffene-bottrop
Zum Hintergrund:
Mit der Verhaftung des ehemaligen Inhabers der Alten Apotheke in Bottrop Ende 2016 wurde bekannt, dass dieser über Jahre hinweg in ihrer Qualität erheblich geminderte patientenindividuelle Infusionslösungen zur Krebsbehandlung hergestellt und abgegeben hatte. Die strafrechtliche Aufarbeitung endete mit einer Verurteilung des Apothekers zu einer zwölfjährigen Haftstrafe.