Silvesterfeuerwerk: was erlaubt ist – was gewünscht ist
Silvesterfeuerwerk: was erlaubt ist – was gewünscht ist
Moers. (pst) Für viele Menschen gehört das Silvesterfeuerwerk fest zum Jahreswechsel, andere empfinden den Lärm als störend – besonders dann, wenn Haus- oder Wildtiere betroffen sind. Unabhängig von persönlichen Vorlieben gelten für das Abbrennen klare Regeln. Ohne besondere Genehmigung ist dies ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums ist das Zünden von Raketen und Böllern grundsätzlich verboten. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, an Tankstellen sowie in Naturschutzgebieten dürfen zu keiner Zeit Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Personen unter 18 Jahren dürfen diese weder aufbewahren noch abbrennen.
Unfälle vermeiden, Rettungsdienste entlasten
Ein zusätzliches Verbot für Silvesterfeuerwerk auf einzelnen Plätzen im Stadtgebiet gibt es in Moers nicht. Dafür fehlen die rechtlichen Voraussetzungen. Dennoch richtet die Stadt einen eindringlichen Appell an die Bevölkerung. „Verzicht auf Feuerwerk hilft, Unfälle zu vermeiden und entlastet gleichzeitig Rettungsdienste und Krankenhäuser“, betont Bürgermeisterin Julia Zupancic. „Ein ruhigerer Jahreswechsel ist ein Gewinn für die Sicherheit – für Tiere und für viele Menschen, die auf Lärm besonders sensibel reagieren.“
Nur nüchtern zünden
Wer sich dennoch für Feuerwerk entscheidet, sollte unbedingt die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen und Feuerwerkskörpern beachten, besonders umsichtig handeln und nur nüchtern zünden. Auch die Müllvermeidung ist wichtig. Aber erst wenn sichergestellt ist, dass die Reste nicht mehr brennen oder glimmen, dürfen sie entsorgt werden. „Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren Start ins neue Jahr – mit Rücksicht und Verantwortung füreinander.“



