Kreis Wesel

Hinweise zur Feststellungserklärung für die Berechnung der neuen Grundsteuer 

Hinweise zur Feststellungserklärung für die Berechnung der neuen Grundsteuer 

Das neue Grundsteuerrecht findet ab dem 1. Januar 2025 Anwendung. Für die Neuberechnung der Grundsteuer müssen Haus- und Grundeigentümerinnen und -eigentümer jetzt bestimmte Daten für das Finanzamt zusammenstellen. 

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft haben ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind, erhalten. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind aufgefordert, erforderliche Daten zu ermitteln und in einer Feststellungserklärung aufzuführen. Bis zum 31. Oktober 2022 muss die Feststellungserklärung digital beim zuständigen Finanzamt eingereicht sein. 

Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Ermittlung der erforderlichen Daten für die neue Grundsteuer hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung neben den Internetseiten ein Grundsteuerportal (Geodatenportal) bereitgestellt.https:/grundsteuer-geodaten.nrw.de. Das Portal arbeitet mit den Daten des Liegenschaftskatasters, der Bodenschätzung und der Gutachterausschüsse. 

Neben weiteren Hilfestellungen wie beispielsweise Anleitungen, Fragen & Antworten, einem Chatbot und Hilfe-Videos, können dort Angaben zu den jeweiligen Grundstücken (Grundsteuer B) und zu Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden. 

Zusätzliche Informationen zu den Bodenrichtwerten stehen unter https://www.boris.nrw.de zur Verfügung. Dort sind auch die Grundstücksmarktberichte hinterlegt, in denen die Gutachterausschüsse weitere Erläuterungen geben.

Foto: Symbolbild

Videoproduktion aus Moers

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