Moers

Neue Coronaregelungen für Einzelhandel und Dienstleistungen

Moers. (pst) Durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW und der Allgemeinverfügung des Kreises Wesel ergeben sich auch in Moers neue Vorgaben.
Für den Besuch von bestimmten Einzelhandelsgeschäften, wie Schreibwarengeschäften, Buchhandlungen oder Modeläden, sind ein Termin und ein aktueller negativer Schnelltest nötig. Er darf nicht älter als 24 Stunden sein und muss durch eine offizielle Teststelle belegt sein. Dies gilt für Kinder ab der Grundschule. Die Testpflicht gilt auch für Dienstleistungen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten und keine Maske getragen werden kann. Dazu zählen Kosmetikstudios oder Barbiere. Auch beim Besuch eines Nagelstudios oder eines Tätowierstudios ist ein vorheriger Test nötig.
Maske bei gemeinsamer Autofahrt nötig
Neu ist zudem, dass bei Autofahrten von Personen aus mehreren Haushalten alle eine Maske tragen müssen. Die Stadt bittet besonders Mitarbeitende von Handwerksbetrieben, dies zu beachten. Vor dem Hintergrund der neuen Regelungen weist die Stadt Moers auch noch einmal auf die bereits bekannten Vorgaben hin. Auf Spielplätzen gilt auch für Kinder ab der Grundschule eine Maskenpflicht. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten führt das Ordnungsamt Kontrollen durch. Wegen der aktuellen Entwicklung ist das Grillen im Freizeitpark nicht erlaubt.
Infobox: Anbieter von offiziellen Schnelltests führt der Kreis Wesel hier auf: https://www.kreis-wesel.de/de/presse/aktuelle-anbieter-von-schnelltests-im-kreis-wesel/
Foto: Archiv LB

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