Moers
Keine Sondernutzungsgebühren für Handel und Gastronomie
Moers. (pst) Die Gastronomen und Einzelhändler sollen auch im ersten Halbjahr 2021 unterstützt werden.
Gebühren für die Sondernutzung, zum Beispiel für Biergärten oder Warenauslagen auf öffentlichen Flächen, werden bis einschließlich 30. Juni nicht erhoben, hat der Hauptausschuss am Mittwoch, 9. Dezember, beschlossen.
Die Einnahmeausfälle belaufen sich auf rund 60.000 Euro. In diesem Jahr hat die Stadt komplett auf die Sondernutzungsgebühren verzichtet.
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