Informationsabend zu den neuen Datenschutzgesetzen
Duisburg. (LB NRW) Am 25. Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) in Kraft. Diese harmonisiert und verschärft in vieler Hinsicht den Datenschutz – ein Thema, das alle Unternehmen Europas und somit auch hierzulande betrifft. Während die großen Unternehmen mit ihren weitreichenden IT-Abteilungen bereits längerfristig damit beschäftigt waren, so hat der Mittelstand oft nicht die notwendigen Ressourcen, um solch ein Thema frühzeitig anzugehen.
Das steigende Interesse daran und vor allem, wie auch kleinere Unternehmen den neuen Anforderungen gerecht werden können, hat den Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMV) und die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Duisburg mbH (GFW Duisburg) auf den Plan gerufen. Für den 18. April plante jede der beiden Organisationen einen eigenen Informationsabend, um auf die Änderungen hinzuweisen und Möglichkeiten darzustellen, wie man der DSGVO entsprechen kann. Glücklicherweise fiel dies beiden Seiten schon früh auf. Wie Andrée Schäfer, Projektmanager der GFW Duisburg, darstellte: „Wir stellten sehr verwundert fest, dass wir das Gleiche geplant haben. Da wir uns seit Jahren kennen, wollten wir die Veranstaltung gemeinsam angehen.“
Das Ergebnis war ein Abend, an dem das eher trockene Thema mit Fallbeispielen und einem praxisnahen Herangehen der Referenten lebhaft präsentiert wurde. Wie Anja Merl, Leiterin des Kreisverbands BVMV die Veranstalterin, sagte: „Ich finde, die Zielgruppe wurde gut erreicht. Der Abend war auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtet, und genauso wurde es auch dargeboten.“
Heiko Schöning, Fachanwalt für IT-Recht von SDS Rechtsanwälte Sander SchöningPartG mbB, hielt einen Vortrag über die größten Fallstricke der neuen Gesetzgebung zum Datenschutz. Dabei stellte er die Probleme dar und welche Konsequenzen Fehltritte im Datenschutz in der Zukunft haben werden.
Für Bernd Ritscher, geschäftsführenden Gesellschafter von 23-1 Service GmbH, ging es darum, die Umsetzung der DSGVO zu erklären. Er meinte dazu: „Bei vielen Unternehmen herrscht viel Aufregung, weil sie nicht wissen, was sie jetzt tun sollen und was nicht. Man sollte erstmal Ruhe bewahren. Am wichtigsten ist es jetzt, sich klarzumachen, welche Informationen von Menschen überhaupt in dieses Unternehmen fließen. Mit diesem Verzeichnis der Verfahrenstätigkeiten kann man dann alle Maßnahmen definieren.“
Ritscher ist aber auch der Meinung, dass es besser sei, auf externe Expertise zurückzugreifen. „Das Thema selbst ist eher hölzern und für die meisten wenig zugänglich“, führte er aus.
Markus Zechel von migosens GmbH hielt einen Vortrag unter dem griffigen Titel „Pleiten, Pech und Pannen“, bei dem er Beispiele aus dem Datenschutzalltag präsentierte. Dabei hielt er sich bewusst nicht zu sehr mit den abstrakten Gesetzestexten auf, sondern stellte dar, wie leicht ein Verstoß geschehen kann. So hatte zum Beispiel ein Nutzer bei einer E-Mail an einen großen Empfängerkreis anstelle von BCC (anonymisierter Versand) auf die Funktion CC (direkter Versand in Kopie) geklickt, was nicht nur zu Irritationen führte, sondern auch als Datenschutzverstoß gewertet werden kann. Ein anderes Beispiel war eine Bank, welche die Kamera des Geldautomaten einsetzte, um die Verschmutzung eines Teppichs zu verfolgen. Insgesamt war Zechel zufrieden. „Es war eine interessante Veranstaltung. Das hat man insbesondere an der Fragerunde im Anschluss gesehen, die deutlich über die geplante Zeit hinausging.“
Auch Harald Rutert, Bevollmächtigter von schauinsland-reisen, zeigte sich glücklich: „Bei vielen ist jetzt eine Sensibilität dafür geweckt worden, sich des Themas nachhaltig anzunehmen und zu prüfen, was als Unternehmer nun zu tun ist.“
Andrée Schäfer verwies darauf, dass es 70 Anmeldungen für den Abend gab und noch einige weitere spontan teilgenommen hatten. „Die Veranstaltung war sehr lebendig. Es ging von dem Theorielastigen bis hin in die Praxis, so dass jeder etwas mitnehmen konnte. Die Fragerunde half auch dabei, Spezifisches herauszustellen. Es hat mir sehr gut gefallen.“
Mit dem vollen Erfolg des Kooperationsveranstaltung von BVMW und GFW kann man davon ausgehen, dass sich die Besucher nun angemessener darauf vorbereiten werden, welche Anforderungen die neue EU-DSGVO stellt.