Moers

Freier Eintritt in Bäder und Eishalle mit dem Moers-Pass

Moers. (pst) Freier Eintritt für Moers-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber in die Moerser Bäder: Von Montag, 17. Juli, bis zum 31. Dezember gilt diese Regelung für das Solimare, das Aktivbad und den Sportpark Rheinkamp. Ausnahme ist das Bettenkamper Meer. Dafür ist ab Saisonbeginn auch die Eishalle dabei. Das Land NRW stellt der Stadt Moers über den ‚Stärkungspakt NRW‘ das Geld zur Verfügung. Damit kann der im laufenden Jahr ausgefallene Eintritt finanziert werden.

Erhältlich bei Bezug von Sozialleistungen
Der Moers-Pass ist an bestimmte Einkommensgrenzen und Sozialleistungen gekoppelt. Wer noch keinen hat, kann ihn bei entsprechenden Voraussetzungen schnell und ohne Wartezeiten online beantragen. Angegeben werden muss, woher man seine Sozialleistungen bezieht, z. B. Grundsicherung im Alter oder Wohngeld. In der Regel stellt der Fachdienst Soziales, Wohnen, Senioren oder der Fachbereich Jugend der Stadt den Pass dann aus. Bei Leistungsbeziehenden im Jobcenter übernimmt der Bürgerservice diese Dienstleistung.

Infobox: Weitere Informationen online unter www.moers.de, Suchbegriff ‚Moers-Pass‘. Dort ist ein Merkblatt hinterlegt und der Antrag kann direkt unkompliziert gestellt werden. Wer als Leistungsbeziehender beim Jobcenter persönlich den Moers-Pass beantragen möchte, kann dies montags bis freitags von 8 bis 10 Uhr ohne Termin. Es kann aber zu Wartezeiten kommen.

Foto: Symbolbild

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