Nordrhein-Westfalen

Entlastung für Krankenhäuser: Einzelfallprüfungen der medizinischen Dienste in Krankenhäusern werden bis Ende Januar ausgesetzt

Darauf verständigte sich Minister Laumann mit Vorständen der nordrhein-westfälischen medizinischen Dienste

Gesundheitsminister Laumann hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Belastungssituation in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern mit den Vorständen der medizinischen Dienste Nordrhein und Westfalen-Lippe darauf verständigt, dass die Einzelfallprüfungen bis Ende Januar 2023 ausgesetzt werden.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Belastungssituation in den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern mit den Vorständen der medizinischen Dienste Nordrhein und Westfalen-Lippe darauf verständigt, dass die Einzelfallprüfungen bis Ende Januar 2023 ausgesetzt werden.

„Wir haben in den letzten Wochen viele Gespräche mit Akteuren des nordrhein-westfälischen Gesundheitswesens geführt. Darin wurde auch deutlich, dass die Prüfungen der medizinischen Dienste in der aktuell schwierigen Situation in den Krankenhäusern eine zusätzliche, vor allem bürokratische Belastung darstellen. Ich habe mich bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dafür stark gemacht, das Gespräch mit den Spitzenverbänden der Kassen zu suchen und die Überprüfungen bis Ende Januar zunächst auszusetzen. Diese Bitte hat der Bundesgesundheitsminister dann auch umgehend aufgegriffen. Auf nordrhein-westfälischer Ebene konnte ich mich nun mit den Vorständen der medizinischen Dienste darauf verständigen, dass dies auch umgesetzt wird. Das ist ein wichtiges Signal an die Beschäftigten in den Krankenhäusern, die durch die Aussetzung der Überprüfungen nun ein Stück weit entlastet werden.“

Zum Hintergrund:

Die medizinischen Dienste sind in den Krankenhäusern unter anderem für Abrechnungsprüfungen und Qualitätskontrollen zuständig. Die Prüfung der medizinischen Dienste im Krankenhaus ist somit regelhafter Bestandteil der Arbeit im Krankenhaus. Im Rahmen dieser Überprüfung müssen Krankenhäuser z.B. bei Rückfragen klären oder zusätzliche Unterlagen vorlegen und die Behandlungsmaßnahmen in Bezug auf die Angemessenheit begründen.

Foto: unsplash.com

Anzeige
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"