Bundestagswahl 2025-Deadline 20. Januar für Vorschläge zur Bundestagswahl
Bundestagswahl 2025-Deadline 20. Januar für Vorschläge zur Bun-destagswahl
Die Landeswahlleiterin teilt mit:
Landeswahlleiterin Monika Wißmann fordert die Parteien jetzt zur Einrei-chung von Wahlvorschlägen auf. „Für die Wahl zum 21. Deutschen Bun-destag am 23. Februar 2025 sind die Wahlvorschläge für die Wahl nach Landeslisten für das Land Nordrhein-Westfalen spätestens am Montag, 20. Januar 2025 bis 18.00 Uhr bei der Landeswahlleiterin einzureichen“, heißt es in ihrer heute veröffentlichten Wahlbekanntmachung.
„Jetzt sind die Fristen für die vorgezogene BT-Wahl amtlich“, erklärte Wiß-mann. Der Bundespräsident löste am vergangenen Freitag den Bundestag auf und setzte den Termin für die vorgezogene Bundestagswahl wie erwar-tet auf den 23. Februar fest. Zugleich hat das Bundesinnenministerium die gesetzliche Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge verkürzt. Sie müs-sen demnach bis zum 20. Januar eingegangen sein.
„Parteien, die in NRW an der Bundestagswahl teilnehmen wollen, müssen vor Ablauf der Frist ihre Landeslisten in Papier mit allen erforderlichen Un-terschriften und Unterlagen im Original vorlegen. Eine elektronische Zusen-dung genügt nicht“, erinnert die Landeswahlleiterin. Parteien, die Unterstüt-zungsunterschriften benötigen, müssen diese mit den erforderlichen Origi-nalunterschriften und Bestätigungen der Wahlberechtigung durch die jeweilige Gemeinde mit einreichen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Ver-spätete Unterlagen können für die Prüfung, ob ein Wahlvorschlag zugelas-sen werden kann, nicht berücksichtigt werden.
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Foto:Symbolbild