Kreis Wesel

Bundesrat muss neues Unternehmenssanktionsrecht stoppen

Gesetzgebung / Bundesrat

Kreis Wesel – Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft erklärt Dietmar Bernhardi vom BVMW Kreis Wesel / Metropolregion Ruhrgebiet. Bundesrat muss neues Unternehmenssanktionsrecht stoppen
„Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Unternehmenskriminalität bekämpfen. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit für eine strukturelle Reform des Unternehmenssanktionsrechts. Der Bundesrat muss die geplanten willkürlichen und maßlosen Sanktionierungen sowie die pauschale Unterstellung krimineller Handlungen stoppen.
Es ist abwegig, die Mittelständler unter Generalverdacht zu stellen und Unternehmen für das Fehlverhalten Einzelner in Mithaftung zu nehmen. Die Einführung eines Verfolgungszwangs gegen Unternehmen lehnen wir grundsätzlich ab. Die Folge wäre eine Vielzahl überflüssiger Verfahren, was die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte überfordern würde.
Das Gesetz bedeutet zudem erhebliche Mehrbelastungen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. So verursacht beispielsweise die Umstellung der Compliance-Strukturen zusätzliche Bürokratie und damit Kosten mitten in der Corona-Krise.
Wir fordern die politischen Mandatsträger unseres Bundeslandes dazu auf, auf eine substanzielle Überarbeitung des Gesetzesentwurfs hinzuwirken. Der Bundesrat ist gut beraten, den Gesetzentwurf in seiner kommenden Sitzung am 18. September abzulehnen.“Bundesrat muss neues Unternehmenssanktionsrecht stoppen
Foto: Symbolbild
Kreis Wesel – Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft erklärt Dietmar Bernhardi vom BVMW Kreis Wesel / Metropolregion Ruhrgebiet. Bundesrat muss neues Unternehmenssanktionsrecht stoppen
„Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Unternehmenskriminalität bekämpfen. Es besteht jedoch keine Notwendigkeit für eine strukturelle Reform des Unternehmenssanktionsrechts. Der Bundesrat muss die geplanten willkürlichen und maßlosen Sanktionierungen sowie die pauschale Unterstellung krimineller Handlungen stoppen.
Es ist abwegig, die Mittelständler unter Generalverdacht zu stellen und Unternehmen für das Fehlverhalten Einzelner in Mithaftung zu nehmen. Die Einführung eines Verfolgungszwangs gegen Unternehmen lehnen wir grundsätzlich ab. Die Folge wäre eine Vielzahl überflüssiger Verfahren, was die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte überfordern würde.
Das Gesetz bedeutet zudem erhebliche Mehrbelastungen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. So verursacht beispielsweise die Umstellung der Compliance-Strukturen zusätzliche Bürokratie und damit Kosten mitten in der Corona-Krise.
 

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