Politik

Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. September 2022

Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. September 2022

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind am Mittwoch, 28. September 2022, zu einer Konferenz in Berlin zusammengekommen, um über das Entlastungspaket III und eine sichere Energieversorgung zu beraten. Der Beschluss von den Ländern lautet:



Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg des russischen Präsidenten auf die Ukraine verursacht weiter großes Leid. Der weitgehende Stopp der russischen Gaslieferungen nach Europa stellt Deutschland vor große Herausforderungen. Unser Land befindet sich in einer Notsituation. In dieser außergewöhnlichen Lage ist die nationale Einheit und Geschlossenheit in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Krisenbewältigung von essentieller Bedeutung, auch, um gestärkt aus der Krise hervorzugehen und die Transformation hin zu Erneuerbaren Energien zu gestalten.
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen dazu folgenden Beschluss:

  1. Die Länder sind sich einig, dass es weiterhin enormer Anstrengungen bedarf, um die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten. Dazu müssen alle sinnvollen Möglichkeiten zur Ausweitung der Stromproduktion genutzt werden. Es ist gut, dass inzwischen ein Befüllungsstand der Gasspeicher von ca. 90 Prozent erreicht ist, so dass im Winter Gas zur Verfügung steht und ausgespeichert werden kann. Das hilft auch, die Preise zu senken. Der schnelle Aufbau einer Importinfrastruktur für Flüssiggas (LNG) insbesondere zu den direkten Nachbarländern sowie in Deutschland muss befördert werden und für zügige Planungs- und Genehmigungsverfahren ist zu sorgen. Die Länder sind sich einig, dass die Umsetzung der befristeten Rückkehr von Kohle- und Mineralölkraftwerken zur Strom- und Wärmeproduktion konstruktiv und unbürokratisch begleitet werden muss. Dazu sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz zu prüfen. Dies gilt auch für die Möglichkeit der Unternehmen, ihren Gasverbrauch durch einen temporären Umstieg auf Öl oder Kohle (Fuel Switch) zu reduzieren. Dies ist durch schnelle Prozesse bei entsprechenden Genehmigungsverfahren zu unterstützen. Um die für den Betrieb der Kohlekraftwerke nötigen Transporte der Kohle zu gewährleisten, soll der Vorrang beim Transport auf der Schiene unterstützt werden und ein enger Austausch mit allen Beteiligten erfolgen.
  2. Mittel- und langfristig soll der Energiebedarf in Deutschland vor allem durch den schnellen Ausbau klimafreundlicher erneuerbarer Energien wie Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie gedeckt werden. Dazu sind beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie bei der Steigerung der Energieeffizienz ambitionierte Ziele anzustreben und zügig die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Im Rahmen des von Bund und Ländern angestrebten Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung sollen dabei ergänzend zu den bereits erfolgten Erleichterungen gezielt weitere Hemmnisse im Zusammenhang mit der Planung und der Genehmigung von Windenergie- und PV-Anlagen identifiziert und abgebaut werden.
  3. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen für ihre Bereitschaft zum Energiesparen. Durch die gemeinsame Kraftanstrengung soll eine Mangellage beim Gas vermieden werden. Die Länder werden mit dem Bund bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung zusammenarbeiten und bekennen sich zum Ziel der Europäischen Union, im Zeitraum vom 1. August 2022 bis 31. März 2023 gemeinschaftlich 20 Prozent Gas im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre einzusparen.
  4. Als zentrales Element einer Lösung fordern die Länder einen Energiepreisdeckel für Strom, Gas und Wärme. Der Anwendungsbereich muss über private Haushalte hinaus auch auf Unternehmen ausgedehnt werden. Die Maßnahmen müssen wirksam, spürbar, einfach verständlich und schnell umsetzbar sein. Zur Gegenfinanzierung sind auch im Energiesektor erzielte Über- bzw. Zufallsgewinne abzuschöpfen. In diesem Zusammenhang sind auch Entlastungen für Pendler zu prüfen.
  5. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten eine Entlastung bei den Strompreisen für dringend erforderlich. Sie unterstützen die Europäische
    Kommission in ihren Bemühungen, bezahlbare Strompreise europaweit zu sichern. Der Energie-Binnenmarkt hat auch für Deutschland viele Vorteile. Daher ist der europäische Ansatz richtig. Sollten in der Europäischen Union entsprechende Maßnahmen nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse in den Deutschen Bundestag einzubringen. Vorrangig sollen die Zufallserlöse der Stromerzeuger für die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher genutzt werden – etwa durch eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch und eine Dämpfung der Netzentgelte für Strom. Die Länder unterstützen die Weiterentwicklung des aktuellen Strommarktdesigns, insbesondere mit Blick auf die Stärkung der Versorgungsicherheit, bezahlbare Preise und die Transformation hin zu einem klimaneutralen Energiesystem.
  6. Der Bund wird aufgefordert, insbesondere für den Energiepreisdeckel und die Entlastung bei den Strompreisen rechtzeitig Gesetzentwürfe einzubringen, so dass eine angemessene Beratung im Bundesrat vor dem geplanten Inkrafttreten gewährleistet ist.
  7. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bundesregierung, angesichts der extrem hohen Energiepreise kurzfristig ein nachhaltig wirksames industriepolitisches Konzept zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und Industrie sowie zur Sicherung von Arbeitsplätzen zu entwickeln.
    Die Länder halten deshalb eine Unterstützung derjenigen Unternehmen und Betriebe für erforderlich, die besonders unter den hohen Energiekosten leiden. Daneben sind zielgenaue Wirtschaftshilfen und Härtefallregelungen erforderlich, insbesondere für die Industrie, kleinere und mittlere Unternehmen, Handwerk und Einzelhandel. Der Gesamtumfang der erforderlichen Maßnahmen wird auch vom Anwendungsbereich und Umfang des Energiepreisdeckels abhängen. Sie sollen grundsätzlich auch kommunalen und sozialen Wohnungsunternehmen offenstehen. Im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandene Restmittel sollten auch in 2023 genutzt werden, um gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Überdies hat der Sport – und hier insbesondere der organisierte Sport – eine herausragende Bedeutung für die Gesundheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  8. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen die Notwendigkeit, Bürgerinnen und Bürger wie Unternehmen finanziell bei den gestiegenen Energiekosten zielgerichtet zu entlasten. Bund und Länder haben dazu mit den Entlastungspaketen I und II Maßnahmen mit einem finanziellen Volumen von 30 Milliarden Euro umgesetzt. Die Länder haben zum Teil eigene Entlastungs- und Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, die ebenfalls einen großen Beitrag dazu leisten, einen Teil der steigenden Energiekosten abzufedern.
  9. Mit dem Entlastungspaket III hat der Bund Maßnahmen für weitere Entlastungen vorgeschlagen. Damit ist er auch Forderungen der Länder, etwa bei der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern sowie von Studierenden, nachgekommen. Die vorgeschlagenen Entlastungsmaßnahmen sollen nun in verschiedenen Gesetzen umgesetzt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die entsprechenden Gesetzesentwürfe so in das parlamentarische Verfahren einzubringen, dass den Ländern eine ausführliche und rechtzeitige Beratung vor dem geplanten Inkrafttreten möglich ist. Dies ist angesichts der hohen Kosten, die mit einzelnen Vorhaben für Bund wie Länder und Kommunen verbunden sind, wichtig. Ohne eine nachhaltige Beeinträchtigung bei der Finanzierung der übrigen notwendigen Aufgaben in ihren Haushalten können die Länder und Kommunen einen Beitrag hierzu allerdings nur leisten, wenn es zu einer deutlichen Reduzierung der Belastung der Länder und Kommunen durch den Bund kommt.
  10. Zur allgemeinen Entlastung bei den Energiepreisen wird der Bund aufgefordert, Steuersenkungen (beispielsweise bei der Stromsteuer und der Energiesteuer) in Abhängigkeit von Anwendungsbereich und Umfang des Energiepreisdeckels zu prüfen.
  11. Die Entlastungsmaßnahmen in ihrer Gesamtheit sollen soweit möglich auf untere und mittlere Einkommen fokussiert werden.
  12. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass es der folgenden Maßnahmen bedarf:

    a. Einrichtung eines Schutzschirms für kommunale Energieversorger (Stadtwerke)
    b. zusätzliche Maßnahmen zur Absicherung der sozialen Infrastrukturen und die Grundversorgungsberechtigung aller freien Träger, die staatliche Aufgaben übernehmen, bzw. entsprechender Leistungsträger bei Entgeltfinanzierung
    c. Regelungen für insbesondere die Stundung von Steuern und die Aussetzung von Steuervorauszahlungen
    d. die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
    e. Maßnahmen im Wohnungswesen (z. B. Regelungen im Mietrecht zum Schutz vor Kündigungen in Härtefällen, Schutzschirm für die Wohnungswirtschaft und private Vermieter)
  13. Die Länder sind sich einig, dass die Maßnahmen des Entlastungspakets III in einen Gesamtvorschlag eingebettet werden müssen, wie in der Finanzministerkonferenz am 22. September 2022 einstimmig beschlossen:
    a. Zur Vorbereitung des von der Bundesregierung angeregten Ausbau- und Modernisierungspaktes im ÖPNV erfolgt noch im Jahr 2022 eine strukturelle Erhöhung des Plafonds der Regionalisierungsmittel um 1,5 Mrd. Euro. Zudem erfolgt aufgrund der massiven Energiepreissteigerungen eine Anpassung der Höhe der Regionalisierungsmittel zusätzlich zur gesetzlichen Dynamisierung an die tatsächlichen Kosten und in den Jahren 2022 und 2023 eine Erhöhung zunächst um jeweils zusätzlich 1,65 Mrd. Euro gegenüber dem jeweiligen Vorjahr. Die Länder sind sich einig, dass ein bundesweit gültiges Nahverkehrsticket die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs deutlich erhöht. Die Frage einer möglichen Beteiligung der Länder bei einer Nachfolgelösung für das sog. 9-Euro-Ticket ist jenseits der allgemeinen Entwicklung der Regionalisierungsmittel zu betrachten. Der Bund wird aufgefordert, die zusätzlichen Beträge beizusteuern, die notwendig sind, um dauerhaft günstige und attraktive Tarifmodelle verwirklichen zu können. Es bedarf zudem einer entlastenden Komponente für den ländlichen Raum, insb. für Pendler. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern, zeitnah die Einzelheiten für ein bundesweit nutzbares, digital buchbares Abo-Ticket festzulegen.
    b. Mit einer Wohngeldreform sollen mehr Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2023 Wohngeld erhalten. Die Kosten für das Wohngeld soll der Bund in Zukunft vollständig übernehmen. Der Bund plant, noch in diesem Jahr für diejenigen, die Wohngeld erhalten, einen weiteren einmaligen Heizkostenzuschuss zu zahlen. Er sollte auch denjenigen zugutekommen, die BAföG oder Bundesausbildungshilfen erhalten.
    c. Der Bund wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit durch die außerordentlich steigenden Energie- und Sachkosten entstehenden Mehrkosten bei den Krankenhäusern einschließlich der Krankenversorgung der Universitätskliniken zeitnah durch Zuweisungen gegenfinanziert werden. Das gilt auch für die Auswirkungen der im Jahr 2023 zu erwartenden Preissteigerungen. Darüber hinaus fordern die Länder einen Mechanismus einzuführen, der außerordentliche Kostensteigerungen bei den Pflegeeinrichtungen kurzfristig auffängt, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen.
    d. Die Länder erinnern den Bund an seine Zusage, seine Verantwortung bei der Beteiligung an der Flüchtlingsfinanzierung wahrzunehmen und eine Verstetigung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für Integration der Länder und Kommunen rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 umzusetzen. Dazu sind im Wesentlichen die Elemente der finanziellen Beteiligung wiederaufzunehmen, die der Bund in den Jahren bis 2021 geleistet hat. Hierzu wird auf den Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 22. September 2022 verwiesen.
    Des Weiteren wird der Bund an seine Zusage aus dem Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. April 2022 erinnert, Anfang November 2022 eine Finanzierungsregelung für die Geflüchteten aus der Ukraine für das Jahr 2023 zu vereinbaren. Darin einzubeziehen sind auch bisher ungedeckte Kosten in Bezug auf Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine für das Jahr 2022. Der Bund wird gebeten, mit den Ländern auch hierzu zeitnah Gespräche aufzunehmen.
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    Protokollerklärung der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, des Saarlandes und des Freistaats Thüringen:
    Wir stellen fest, dass wir es mit einer außergewöhnlichen Notsituation im Sinne des Grundgesetzes zu tun haben. Dies rechtfertigt bei Bund und Ländern die Aufnahme von Krediten über die Begrenzung der Schuldenbremse hinaus.
    Protokollerklärung des Freistaats Bayern zu Ziffer 1 (Sicherheit der Energieversorgung):
    Aus Sicht Bayerns lässt der Bund bei der Sicherstellung der Versorgungssicherheit noch zu viele Chancen ungenutzt. Notwendig sind Klarheit und Vernunft statt ideologischer Scheuklappen.
    Zur Vermeidung akuter Engpässe bei der Energieversorgung müssen daher alle verfügbaren Kapazitäten zur Energieerzeugung genutzt werden. Die bislang vorgeschlagene AKW-Ersatzreserve ist aus Sicht Bayerns keine sinnvolle Lösung. Dies gilt auch für die Entscheidung, das Kernkraftwerk Emsland Ende 2022 vollständig vom Netz zu nehmen. Bayern fordert den Bund daher auf, die Laufzeit der drei derzeit noch laufenden Kernkraftwerke umgehend mindestens bis 31. Dezember 2024 zu verlängern.
    Der Bund muss zudem sicherstellen, dass die für die Stromversorgung notwendigen Kohle- und Mineralölkraftwerke zügig an den Markt zurückkehren. Bisher sind lediglich zwei Kohlekraftwerke aus der Netzreserve wieder in den Normalbetrieb übergegangen. Dies ist völlig unzureichend. Deshalb müssen dringend die Bestimmungen des Ersatzkraftwerkbereithaltungsgesetzes und der entsprechenden Verordnungen zielgerichtet überarbeitet werden. Auch die vier Übertragungsnetzbetreiber fordern dies im aktuellen Sonderbericht (Stresstest).
    Protokollerklärung des Freistaats Bayern zu Ziffer 4 (Energiepreisdeckel):
    Die dramatischen Folgen der hohen Energiepreise werden immer offensichtlicher. Energiepreisdeckel für Strom, Gas und Wärme sind daher zentrale Bausteine, um eine strukturelle Überlastung von Wirtschaft und Verbrauchern zu vermeiden. Zur weiteren Entlastung sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
    So ist die Verstaatlichung von Uniper längst überfällig. Die Bundesregierung muss nun die in der Sache überholte und rechtlich fragwürdige Gasbeschaffungsumlage umgehend stoppen, um einer weiteren Verunsicherung der Bevölkerung entgegenzuwirken. Die Gasumlage bedeutet eine zusätzliche Kostensteigerung bei den privaten und gewerblichen Verbrauchern, die durch stark gestiegene Energiekosten ohnehin einer massiven Zusatzbelastung ausgesetzt sind.
    Auch für die hohen Spritpreise, die in Deutschland europaweit mit am höchsten sind, hat der Bund noch keine Lösungen präsentiert. Dies ist eine zusätzliche Belastung für die Menschen insbesondere im ländlichen Raum der Flächenländer wie Bayern. Es müssen die Kraftstoffpreise deshalb durch einen Spritpreisdeckel umgehend deutlich gesenkt werden.
    Protokollerklärung des Freistaats Bayern zu Ziffer 10 (Steuersenkungen):
    Statt zuerst Geld einzunehmen, um es später wieder zu verteilen, sollte der Bund verstärkt Geld unmittelbar bei den Bürgern belassen. Steuersenkungen sind ein Weg für schnell umsetzbare Entlastungen. Insbesondere sollte der Bund die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel sofort senken. Dies würde die Lebenshaltungskosten der Menschen unmittelbar und spürbar abmildern.
    Protokollerklärung des Freistaats Bayern zu Ziffer 13 (Finanzielle Lastenteilung):
    Gegenstand eines Gesamtvorschlags zur fairen finanziellen Lastenteilung müssen zwingend zusätzliche Mittel für den ÖPNV sein. Wo Züge nicht fahren und Busse nicht halten, ist den Bürgerinnen und Bürgern mit einem subventionierten Billigticket wenig geholfen. Notwendig ist daher zuerst eine angemessene Erhöhung der Regionalisierungsmittel, die den ÖPNV in den Ländern mitfinanzieren. Nur so können solide Grundlagen für Ausbau und Modernisierung des ÖPNV und damit für ein attraktives Angebot gelegt werden. Zu berücksichtigen sind auch die massiven Energiepreissteigerungen, unter denen der ÖPNV leidet. Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat geeignete Vorschläge für eine angepasste Finanzierung vorgelegt.

Foto: Symbolbild

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