Fünf Jahre EU-Türkei-Erklärung
Im März 2016 beschlossen die Europäische Union und die Türkei eine Erklärung zur Bewältigung der Fluchtbewegungen.
Seit 2016 gibt es die EU-Türkei-Erklärung. Mit sechs Milliarden Euro unterstützt die EU die Türkei bei der Bewältigung der Flüchtlingsbewegungen in das Land. Die Hilfen kommen vor allem den Flüchtlingen vor Ort zu Gute.
Was ist die EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016?
In der EU-Türkei-Erklärung erklärte sich die Türkei zur Rücknahme der irregulär auf den griechischen Inseln ankommenden Migranten bereit.
Dabei wird europäisches und Völkerrecht uneingeschränkt gewahrt. Für jeden Syrer, der auf diesem Weg in die Türkei zurückgeführt wird, erklärten die EU-Mitgliedsstaaten sich bereit, einen anderen schutzberechtigten Syrer aus der Türkei aufzunehmen (sogenannter 1:1-Mechanismus).
Darüber hinaus sichert die EU für die Versorgung der Flüchtlinge in der Türkei finanzielle Unterstützung von zunächst drei Milliarden Euro zu, die 2018 mit einer weiteren Tranche von drei Milliarden Euro fortgeführt wurde.
Außerdem umfasst die Erklärung ein verstärktes Vorgehen der Türkei gegen Schleuserkriminalität.
Seit Umsetzung der Erklärung sind die Zahlen der über die Ägäis irregulär in der EU ankommenden Flüchtlinge und Migranten stark zurückgegangen.
Der zentrale Gedanke der Erklärung ist es, für Flüchtlinge in der Türkei angemessenen Schutz zu gewährleisten und Perspektiven zu schaffen – so dass sie keine Veranlassung haben, irregulär in die EU zu migrieren.
Wie hat sich die Migrationssituation seit dem Jahr 2015 verändert?
Die heutige Lage ist mit der Situation im Jahr 2015 nicht vergleichbar. Die EU-Türkei-Erklärung hat dazu beigetragen, dass die Zahl der illegal ankommenden Menschen stark zurückgegangen ist und sich viel weniger Menschen auf den gefährlichen Weg über das Mittelmeer gemacht haben.
Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten tragen mit finanzieller Unterstützung dazu bei, dass die Türkei die extrem herausfordernde Situation der Anwesenheit von 3,6 Millionen Flüchtlingen allein aus Syrien bewältigen kann.
Wieviel Geld stellt die EU für die Versorgung der Flüchtlinge in der Türkei zur Verfügung?
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten haben 2016/17 und 2018/19 jeweils drei Milliarden Euro bereitgestellt. Verwaltet und verteilt werden die Mittel über Hilfsorganisationen und Projektpartner vor Ort. Die Gelder sind bereits vollständig für konkrete Projekte verplant und vertraglich gebunden, über vier Milliarden Euro wurden bereits ausbezahlt.
Wie sieht die Hilfe der EU für die Flüchtlinge in der Türkei konkret aus?
Ein großer Teil der Mittel kommt den Flüchtlingen vor Ort unmittelbar zu Gute. In Zusammenarbeit mit den einschlägigen VN-Organisationen, den Entwicklungsorganisationen der EU-Mitgliedsstaaten und den etablierten internationalen NGOs, aber auch mit türkischen Behörden, werden die Gelder ausgegeben.
Hilfe konkret:
- Über 1,8 Millionen Flüchtlinge erhalten Unterstützung für den täglichen Lebensunterhalt
- 660.000 Flüchtlingskinder können am Schulunterricht teilnehmen
- 365 neue Schulen werden gebaut
- über 90.000 Schüler bekommen Nachhilfekurse
- über 14 Millionen Arztbesuche zur medizinischen Grundversorgung wurden durchgeführt
- 177 Krankenhäuser und Gesundheitszentren mit über 3.400 Mitarbeitern (medizinisches Personal) wurden bereitgestellt
- Über 4 Millionen Impfdosen wurden an Flüchtlingskinder und schwangere Frauen verabreicht
- über 1,8 Millionen schwangere Frauen erhielten gynäkologische Untersuchungen
Wie viele Flüchtlinge hat die EU bereits aus der Türkei aufgenommen?
Bestandteil der EU-Türkei-Erklärung ist die Bereitschaft der EU, schutzbedürftige syrische Flüchtlinge aus der Türkei aufzunehmen. Auf dieser Grundlage haben die EU-Mitgliedsstaaten seit 2016 insgesamt über 28.000 syrische Flüchtlinge aus der Türkei aufgenommen, Deutschland davon über 10.000.
Wird es eine Verlängerung der EU-Türkei-Erklärung geben?
Die EU-Türkei-Erklärung ist nicht befristet. Zu ihrer Fortführung liegt die Verhandlungsführung bei der EU, und diese steht im Austausch mit der Türkei.
Foto: Chris McGrath/Getty Images
Quelle: Die Bundesregierung