Regelung zum Betrieb von privaten Spiel- und Bolzplätzen
Der städtische Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes (SAD) beteiligt sich am gemeinsamen Appell von Ordnungskräften der Region „Abstand halten“. Herfür haben sich Ordnungskräfte aus Duisburg, Wuppertal, Köln, Aachen und Düsseldorf zu einer Fotochallenge verabredet und appellieren gemeinsam dafür, auch bei Freizeitaktivitäten den Sicherheitsabstand einzuhalten.
„Wir haben uns zu dieser Aktion verabredet, weil wir zeigen wollen, dass diese Abstandsregelung überall im Land gleichermaßen gilt – und dass es natürlich Aufgabe der Ordnungskräfte ist, auf die Einhaltung zu achten. Gleichzeitig wollen wir aber auch hervorheben, dass wir Ordnungshüter hoffen, dass wir möglichst wenig einschreiten müssen, sondern die Frischluftfans selber das richtige Augenmaß finden“, sagt Thorsten Bleckmann, Leiter der Außendienste des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg.
Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist aus gegebenen Anlass auch noch einmal darauf hin, dass auch der Betrieb von privaten Spiel- und Bolzplätzen untersagt ist. Hierzu hatte es in den letzten Tagen verstärkt Anrufe gegeben. Die Anordnungen der Coronaschutzverordnung gelten zunächst bis zum 19.04.2020. Die Einhaltung der Vorgaben wird bei den Kontrollen im gesamten Stadtgebiet überwacht.