Politik

Ibrahim Yetim zieht klare Grenzen gegen Respektlosigkeit im Netz

Ibrahim Yetim zieht klare Grenzen gegen Respektlosigkeit im Netz

Irgendwann ist Schluss. Auch bei Ibrahim Yetim, Mitglied im SPD-Bundesvorstand und langjähriger Innen- und Integrationspolitiker im nordrhein-westfälischen Landtag, war das Maß voll. Nachdem er auf seinem Facebook-Account (@ibrahimyetimspd) einen kritischen Beitrag zum „Wolfsgruß“ eines türkischen Nationalspielers bei der Fußball-Europameisterschaft veröffentlichte, wurde er Ziel einer massiven Kommentarwelle – über 2.600 Reaktionen binnen kürzester Zeit.

Doch nicht nur die schiere Menge war bemerkenswert, sondern vor allem der Ton: Neben sachlicher Kritik fanden sich zahlreiche hasserfüllte und beleidigende Äußerungen. Bezeichnungen wie „dreckiger Hund“ überschritten dabei jede Grenze des Respekts. Einer der Strafanträge – konkret der gegen den Kommentar „dreckiger Hund“ – wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe von 300 Euro eingestellt. Verbunden war dies mit dem ausdrücklichen Hinweis auf strafrechtliche Konsequenzen im Wiederholungsfall

„Ich kann viel aushalten, aber es gibt eine Grenze“, erklärt Yetim. Gegen sieben besonders ausfallende Kommentatoren stellte er Strafanträge nach § 188 des Strafgesetzbuches. Dieser schützt Personen des politischen Lebens vor Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede.

„Solche Respektlosigkeiten lasse ich nicht mehr durchgehen“, stellt Yetim klar. „Ich vermute, dass maßlose Selbstüberschätzung Menschen zu solchen Äußerungen verleitet.“

Ibrahim Yetim appelliert an die Verantwortung im digitalen Raum: „Meinungsfreiheit endet dort, wo der Respekt vor anderen beginnt.“

Einer der Strafanträge – konkret der gegen den Kommentar „dreckiger Hund“ – wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe von 300 Euro eingestellt. Verbunden war dies mit dem ausdrücklichen Hinweis auf strafrechtliche Konsequenzen im Wiederholungsfall

Foto:SPD

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