Oberbürgermeister Sören Link setzt sich angesichts der Verlängerung des Lockdowns dafür ein, aufgrund der erheblichen Betreuungseinschränkungen in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und dem Offenen Ganztag rückwirkend ab dem 14.12.2020 keine Elternbeiträge zu erheben. „Mein Dank gilt den Eltern, die derzeit erhebliche Belastungen in der Kinderbetreuung stemmen und aufgrund des Infektionsgeschehens verantwortungsbewusst auf die Betreuung in einer Einrichtung verzichten. Diese Familien müssen wir nun finanziell entlasten und die Elternbeiträge erstatten. Als Oberbürgermeister einer Stärkungspaktkommune, die bei Zahlungen von freiwilligen Leistungen auf das Wohlwollen der Aufsichtsbehörde angewiesen ist, fordere ich von der Landesregierung ein klares Votum und eine entsprechende Kostenbeteiligung“, so Link.Verlängerung Lockdown
Das Land hat zu Beginn des Lockdowns dringend an alle Eltern appelliert, die Angebote der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Zahlreiche Eltern sind seitdem diesem Appell gefolgt. Außerdem wurde es den Eltern von Schülern und Schülerinnen der Klassen 1 bis 7 seit Mitte Dezember freigestellt, ihre Kinder von der Präsenzunterrichtspflicht zu befreien. Dies bedeutet auch, dass Kinder dann nicht an den genannten Betreuungsangeboten teilnehmen können. Mit Hinweis auf die freie Entscheidungsmöglichkeit der Eltern zur Nutzung der Betreuungsangebote hat das Land jedoch versäumt, eine klare Entscheidung für eine Erstattung der Elternbeiträge zu treffen. Somit werden die Eltern, die im Sinne der Bewältigung der Pandemie handeln und ihre Kinder selbst zu Hause betreuen, doppelt belastet.Verlängerung Lockdown
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Foto: Archiv LB
Das Land hat zu Beginn des Lockdowns dringend an alle Eltern appelliert, die Angebote der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Zahlreiche Eltern sind seitdem diesem Appell gefolgt. Außerdem wurde es den Eltern von Schülern und Schülerinnen der Klassen 1 bis 7 seit Mitte Dezember freigestellt, ihre Kinder von der Präsenzunterrichtspflicht zu befreien. Dies bedeutet auch, dass Kinder dann nicht an den genannten Betreuungsangeboten teilnehmen können. Mit Hinweis auf die freie Entscheidungsmöglichkeit der Eltern zur Nutzung der Betreuungsangebote hat das Land jedoch versäumt, eine klare Entscheidung für eine Erstattung der Elternbeiträge zu treffen. Somit werden die Eltern, die im Sinne der Bewältigung der Pandemie handeln und ihre Kinder selbst zu Hause betreuen, doppelt belastet.