Duisburg

Urlaub: Was Vorgesetzte und Mitarbeitende wissen müssen


Juristin des Unternehmerverbandes beantwortet 10 Fragen zum Thema „Urlaub und Urlaubsabgeltung“


Der Sommer ist da – und mit ihm für viele der wohlverdiente Jahresurlaub. Im arbeitsrechtlichen Kontext tauchen deshalb in den hiesigen Personalabteilungen gerade verstärkt Fragen zu den Themen Urlaubsanspruch und -abgeltung auf: Wovon ist das Entstehen des Urlaubsanspruchs abhängig? Wann verfallen offene Urlaubsansprüche? Gilt dies auch für die tarif- oder arbeitsvertraglichen Mehrurlaubsansprüche? Zehn solcher Fragen beantwortet unsere Rechtsanwältin Heike Zeitel in der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitung [unternehmen!]. „In Sachen Urlaub ist leider nichts mehr, wie es früher war“, so die Expertin. Durch europäische Richtlinien und die nachfolgende Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als auch des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gibt es zahlreiche Änderungen.


Die Antworten auf die zehn Fragen rund um das Thema Urlaub und Urlaubsabgeltung sind auch auf der Homepage des Unternehmerverbandes: www.unternehmerverband.org unter dem Menüpunkt „Leistungen / Arbeitsrecht“ zu finden. Das neunköpfige Juristenteam des Unternehmerverbandes ist auf die Themen im Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert, berät die Mitgliedsunternehmen und vertritt sie auch vor den Arbeitsgerichten.

Über den Unternehmerverband
Die Unternehmerverbandsgruppe ist einer der größten Arbeitgeberverbände in Nordrhein-Westfalen.
Den sieben Einzelverbänden gehören bundesweit über 700 Mitgliedsunternehmen mit rund 100.000 Beschäftigten an.
Die Gruppe vertritt die Interessen der Arbeitgeber und bietet umfassende Expertise im Arbeits- und Sozialrecht, der Gestaltung von Arbeitsbedingungen mit und ohne Tarifbindung sowie der Arbeitswirtschaft. Die Verbände sind Stimme der Unternehmer in der Rhein-Ruhr-Region und ihren Branchen, sie setzen sich für den Wirtschaftsstandort ein und bieten ein starkes Netzwerk.
Der Sitz des Unternehmerverbandes ist das HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg. Das Kern-Verbandsgebiet reicht vom westlichen Ruhrgebiet rechtsrheinisch über den Niederrhein bis hin zur niederländischen Grenze. Drei der Einzelverbände sind bundesweit aktiv.

Bildunterschrift:
Heike Zeitel, Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin beim Unternehmerverband (Foto: Unternehmerverband)

Videoproduktion aus Moers
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