Schließung der Schulen, Kitas und Tagespflegeeinrichtungen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Freitag die flächendeckende Schließung aller Schulen im Land beschlossen. Eltern dürfen ihre Kinder nicht mehr in die Kitas bringen. Die Maßnahmen gelten vorerst vom 16. März an bis zum Ende der Osterferien am 19. April.
Ab Montag, 16. März, findet in allen Schulen in Moers aufgrund der Weisung des Landes NRW – wie im übrigen Land – bis zu den Osterferien kein Unterricht statt. Nur für Kinder von Alleinerziehenden, die in systemkritischen Bereichen (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitsdienst, wichtige Infrastruktur etc.) arbeiten sowie von Eltern, die beide in solchen Positionen arbeiten, wird die Betreuung in der unterrichtsfreien Zeit sichergestellt. Damit die Eltern Zeit haben, die Betreuung zu organisieren, können Kinder am Montag und am Dienstag in der Schule noch betreut werden. Außerdem sollen die Eltern in den beiden Tagen in die Lage versetzt werden, eine Bestätigung vom Arbeitgeber beizubringen, dass sie tatsächlich in systemkritischen Berufen arbeiten.
In den Kitas und Tagespflegeeinrichtungen sieht die Situation etwas anders aus. Hier hat das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass bereits am Montag nur noch Kinder betreut werden dürfen, wenn beide Eltern bzw. das alleinerziehende Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Auch hier kann der Vordruck verwendet werden. Die Träger der Einrichtungen wurden über das Vorgehen informiert. Hier reicht es allerdings bereits aus, wenn die Eltern den Vordruck am Montag ausfüllen und damit bestätigen, dass die Voraussetzungen für die Betreuung ihrer Kinder vorliegen. Die Arbeitsbescheinigung kann dann unverzüglich nachgereicht werden.
Zum Herunterladen:
Betreuungs-Formular (PDF, 186 kB)
Quelle: Stadt Moers
Foto:Symbolbild