Razzia wegenMenschenhandel – 5 Festnahmen
Duisburg/Kempen/Gelsenkirchen: Gemeinsame Presseerklärung der
Staatsanwaltschaft Duisburg und der Polizei Duisburg: Razzia wegen
Menschenhandel – 5 Festnahmen
Duisburg (ots) – Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am Donnerstag (11. Mai)
gemeinsam mit der Polizei Duisburg eine Razzia wegen des Verdachts des schweren
Menschenhandels durchgeführt. Seit Anfang 2023 führen die Staatsanwaltschaft und
die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen zwei hauptbeschuldigte Männer, die
über weitere Unterstützer verfügen.
Die Beamten vollstreckten zwei zuvor erwirkte Untersuchungshaftbefehle gegen
einen 35- und einen 50-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Eine 39 und eine
46 Jahre alte Frau (beide polnisch stämmig), sowie ein 33 Jahre alter Deutscher
wurden vorläufig festgenommen. Insgesamt durchsuchten die Einsatzkräfte neun
Objekte in Duisburg (7), Kempen (1) und Gelsenkirchen (1) und stellten u.a.
Bargeld in vierstelliger Summe, geringe Mengen Betäubungsmittel, über 5000
Schachteln unversteuerte Zigaretten und umfangreiche Unterlagen sicher.
Schwerer Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Zwangsarbeit und
gefährliche Körperverletzung sind insbesondere die Vorwürfe, die die
Staatsanwaltschaft Duisburg erhebt. Konkret geht es um über 30 Geschädigte und
eine mittlere sechsstellige Schadenssumme.
Die Hauptbeschuldigten sollen mindestens seit Juli 2022 gezielt und organisiert
Arbeiterinnen und Arbeiter in Polen angeworben und ihnen in Duisburg eine gute
Arbeitsstelle, angemessenes Gehalt sowie eine ordentliche Unterkunft versprochen
haben. Die Realität sah anders aus: Kaum in Deutschland angekommen, sollen die
Tatverdächtigen die polnischen Arbeitnehmer in Wohnungen mit desolaten
hygienischen Zuständen untergebracht haben. Diese verfügten zudem teilweise
weder über Strom noch Warmwasser. Gleichwohl mussten die Geschädigten hierfür
horrende Mieten zahlen.
Die Tatverdächtigen sollen im weiteren Verlauf die vollständigen Gehälter der
Geschädigten vereinnahmt haben, indem sie widerrechtlich alleinige
Verfügungsgewalt über deren Konten erlangten. Sie sollen dies damit
gerechtfertigt haben, dass die Landsmänner- und frauen wegen der Anreise,
Unterkünfte sowie Transfers zur Arbeitsstelle Schulden begleichen müssten.
Lediglich ein Taschengeld in Höhe von etwa 50 Euro im Monat soll ihnen laut
aktuellem Ermittlungsstand gezahlt worden sein. Durch Strafen, für
beispielsweise unbeantwortete Anrufe oder Verspätungen, soll sich der
Schuldenberg der angeworbenen Arbeiter gesteigert haben. Auch zu Demütigungen
und körperlichen Übergriffen soll es als Bestrafung mehrfach gekommen sein. Der
gesamte Tagesablauf der Arbeiterinnen und Arbeiter soll zudem so reglementiert
und kontrolliert gewesen sein, dass sie keine sozialen Außenkontakte aufbauen
konnten und sich die Hilflosigkeit der Geschädigten auf diese Weise zunehmend
verfestigte.
Die weiteren Ermittlungen und Auswertungen der sichergestellten Gegenstände zum
gesamten Tatkomplex und dem bandenartigen Netzwerk sollen jetzt die
Machenschaften aufhellen.
Den Geschädigten soll es mithilfe der Ermittler und des kriminalpolizeilichen
Opferschutzes nun ermöglicht werden, regulär in einen Alltag zu finden und einer
nunmehr bezahlten Arbeit in Deutschland nachzugehen.
Foto: Symbolbild