Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten:
Amtlichen Quarantäneanordnungen als Nachweis aufbewahren
Duisburg. Vollständig Geimpfte können ihren Immunschutz über den Impfpass nachweisen. Bei Genesenen erfolgt dies mit dem Nachweis eines positiven PCR-Tests.
Auch Personen, die auf Grund einer überstandenen SARS-CoV-2-Infektion nur eine Impfung erhalten, benötigen diesen Nachweis.
Als Genesen gilt eine Person mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist. Der Nachweis kann grundsätzlich über jedes Dokument (digital oder in Papierform) erfolgen, das eine Personenzuordnung und den Zeitpunkt des positiven PCR-Tests sowie die ausstellende Stelle erkennen lässt. Dies kann zum einen das schriftliche Laborergebnis sein. Möglich ist aber auch der Nachweis mit den relevanten Angaben aus der amtlichen Quarantäneanordnung. Daher sollte diese unbedingt aufbewahrt werden. Auch sie dient als Nachweis der Genesung.
Grundsätzlich sollte jedem Genesenen mindestens eins der Dokumente vorliegen. Dennoch kann es bei den zuständigen Stellen zu Nachfragen nach dem Nachweis kommen. Sollten Betroffene einen entsprechenden Nachweis nicht mehr vorliegen haben, kann für die Übergangszeit bis zur angekündigten bundeseinheitlichen Lösung auf Anfrage ein entsprechender Nachweis, also beispielsweise eine Kopie der Quarantäneanordnung, an die Genesenen verschickt werden.
Weitere Infos gibt es im Internet unter www.duisburg.de unter dem Stichwort Coronavirus (Informationen für Genesene und Geimpfte)
Bitte beachten:
Jeder kann mithelfen, die Verbreitung zu verlangsamen. Schützen Sie sich und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unter www.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen kostenlosen Coronaschnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.
Foto: Symbolbild