Reisen und Erleben

„Gesunde Reisetipps“:Mitnahme von Arzneimitteln in den Urlaub

Kreis Wesel. Der Sommer steht vor der Türe und mit ihm die Vorfreude auf erholsame Urlaubstage. Das Gesundheitsamt des Kreises Wesel hilft dabei, die Reisezeit nicht nur entspannt, sondern auch gesund und vorbereitet zu gestalten – für ein rundum gesundes Erlebnis während des Urlaubs.

Das Gesundheitsamt des Kreises Wesel informiert über wichtige Punkte, die bei der Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen beachtet werden sollten.

Ausreise
Bei der Ausreise aus Deutschland dürfen Reisende Arzneimittel zum persönlichen Gebrauch mitführen, ohne dass es nach dem deutschen Arzneimittelgesetz Beschränkungen gibt. Es ist sinnvoll, eine Erste-Hilfe-Ausstattung mitzunehmen, die in Apotheken erhältlich ist. Zudem ist es wichtig, ausreichend Medikamente für die persönliche Dauermedikation mitzunehmen. Es wird empfohlen, sich mit der Hausärztin oder dem Hausarzt abzustimmen. Vor der Einreise in das Zielland oder Transitländer sollten Informationen über eventuelle Bestimmungen bei der Einfuhr von Medikamenten eingeholt werden. Dies kann bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Reiselandes und der Transitländer geschehen.

Nicht überall ist die uneingeschränkte Einfuhr von Medikamenten gestattet, und die weltweite Verfügbarkeit und Qualität von Medikamenten ist nicht überall gewährleistet. Insbesondere bei Betäubungsmitteln ist es hilfreich, ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes mitzuführen, das die Diagnose und die medikamentöse Therapie angibt und somit den Eigenbedarf ersichtlich macht. Bei Reisen ins fremdsprachliche Ausland sollte dieses Attest in englischer Sprache verfasst sein. Bei längeren Auslandsaufenthalten, bei denen der Patient im Ausland lebt und keine Urlaubsreise unternimmt, ist es wichtig, die Versorgung mit Arzneimitteln am Zielort sicherzustellen, indem ein Arzt im Ausland aufgesucht wird.

Einreise und Wiedereinreise
Auch bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge mitgeführt werden. Als üblicher persönlicher Bedarf gilt ein Vorrat für maximal drei Monate pro Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen. Es spielt keine Rolle, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und wieder zurückgebracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Wenn ein Reisender im Ausland erkrankt und dort Arzneimittel verordnet bekommt, kann er diese Arzneimittel mit nach Deutschland nehmen, um die kontinuierliche Behandlung sicherzustellen. Es wird empfohlen, unmittelbar nach der Rückkehr einen Arzt aufzusuchen, um die weitere Behandlung zu besprechen.

Bei der Einfuhr im Ausland erworbener Präparate ist zu beachten, dass in Deutschland Produkte als Arzneimittel eingestuft werden können, die in anderen Ländern beispielsweise als Nahrungsergänzungsmittel frei verkauft werden. Für diese Präparate gelten die genannten Bestimmungen, da sie in Deutschland dem Arzneimittelgesetz unterliegen.

Es ist nicht gestattet, Arzneimittel für andere Personen mitzubringen oder zum Verkauf zu importieren. Ebenso ist der Import von gefälschten Arzneimitteln verboten.

Das Gesundheitsamt des Kreises Wesel wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern eine sichere und gesunde Reisezeit! In den kommenden Wochen wird es regelmäßig praktische Gesundheitstipps für die Urlaubssaison präsentieren.

Für weitere Informationen und individuelle Beratungen steht das Gesundheitsamt des Kreis Wesel per Mail unter gesundheitswesen@kreis-wesel.de zur Verfügung.

Weitere Informationen zu reisemedizinischer Vorsorge und Medikamenten auf Reisen sind auf den folgenden Websites verfügbar:

·        Reisemedizinische Vorsorge – Auswärtiges Amt:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/rechtsberatung/reisemedizinische-vorsorge/601864
·        Medikamente im Ausland kaufen – Informationen des Europäischen Verbraucherzentrums: https://www.evz.de/de/gesundheit/recht-im-gesundheitswesen/medikamente-im-ausland-kaufen/
·        Informationen des Zolls zur Mitnahme von Arznei- und Betäubungsmitteln: https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/Arznei-Betaeubungsmittel/arznei-betaeubungsmittel_node.html

Foto: Symbolbild

Videoproduktion aus Moers
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