Digitale Unterstützung bei der Behandlung von COVID-19 Patienten
Das Land fördert die Anschaffung von Televisitenwagen in Krankenhäusern mit bis zu drei Millionen Euro
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
Das Land führt die Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses fort und fördert die Anschaffung von Televisitenwagen in Krankenhäusern mit bis zu drei Millionen Euro. Ziel ist, dass sich die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen schnellstmöglich technisch so ausstatten können, dass sie bei der Behandlung von an COVID-19 erkrankten Patienten auch Televisiten und Telekonsile durchführen und so aus der Ferne auf die Expertise des Virtuellen Krankenhauses Nordrhein-Westfalen zugreifen können.
Bei der Visite am Krankenbett kann der Arzt dann mittels Videokonferenztechnik und weiterer technischer Komponenten Kontakt zu Fachärzten aufnehmen, die über besondere hochschulmedizinische Fachkenntnisse verfügen, um eine digitale Konsultation durchzuführen.
„Die Telemedizin kann die medizinische Versorgung unterstützen und verbessern. Das zeigt sich insbesondere in der Pandemie sehr deutlich. Unsere neue Förderung unterstützt Kliniken dabei, sich fit für die Telemedizin zu machen. Die Landesregierung leistet damit einmal mehr einen Beitrag dazu, eine hochklassige medizinische Versorgung landesweit – also auch außerhalb der Ballungsräume – sicherzustellen”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Um die intensivmedizinischen Kapazitäten aller Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen optimal zu nutzen und die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Patienten sicher zu stellen, wurde im April letzten Jahres die Vorstufe des Virtuellen Krankenhauses mit dem Fokus auf die Intensivmedizin und die Infektiologie in Betrieb genommen. Durch Telekonsile und Televisiten wird hochschulmedizinische Fachexpertise zur Behandlung von schwer an COVID-19 erkrankten Patienten landesweit zur Verfügung gestellt. Patientengefährdende Transporte zwischen Krankenhäusern werden auf diese Weise verringert und die vor Ort vorhandenen Ressourcen können bestmöglich genutzt werden.
Krankenhäuser können unter virtuelles-krankenhaus.nrw/home Termine für Telekonsile und elektronische Visiten vereinbaren.
Hintergrundinfos Virtuelles Krankenhaus Nordrhein-Westfalen
- Das Virtuelle Krankenhaus ist ein Landesprojekt, das mittels digitaler Versorgungsstrukturen – über Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte – landesweit spezialisierte medizinische Expertise für alle Menschen in Nordrhein-Westfalen verfügbar macht.
- Hierzu geht das Virtuelle Krankenhaus Kooperationen mit den einschlägigen medizinischen Spitzenzentren ein. Fehlt zum Beispiel in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis eine spezielle Expertise, kann das entsprechende Zentrum über ein zentrales Verzeichnis „per Mausklick“ kontaktiert werden.
Hintergrundinfos zum Förderprogramm
- Die Förderung soll anbieterunabhängig dem konkreten Bedarf in der Versorgung zugutekommen. Da die technischen und räumlichen Voraussetzungen in den Einrichtungen sehr unterschiedlich sind, sind die Krankenhäuser daher in der Auswahl und Kombination der Komponenten und Maßnahmen grundsätzlich frei. Sowohl Komplettangebote als auch individuell angepasste Lösungen können berücksichtigt werden. Die technische Ausstattung muss lediglich zu Durchführung von Telekonsilen und Televisiten geeignet sein.
- Zur Durchführung von Telekonsilen und Televisiten wird grundsätzlich Videokonferenztechnik benötigt. Daher kommen insbesondere folgende Komponenten für die Förderung in Betracht: Mobile Endgeräte wie Tabletcomputer oder Notebooks, Videokonferenzsoftware und Peripheriegeräte, wie ein zweiter Monitor, Tastatur, Kamera, Lautsprecher, Mikrofon. Zur mobilen Nutzung, u. a. am Patientenbett, können auch Visitenwagen oder Rollständer mit (eigener) Stromversorgung und weiteren Anschlussmöglichkeiten beschafft werden.
- Die Lösungen müssen den Anforderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Videosprechstunden entsprechen. Bei den Geräten ist darauf zu achten, dass die spezifischen Anforderungen im Krankenhaus, wie Hygienevorschriften, Gebrauchstauglichkeit oder elektrische Sicherheit, eingehalten werden.
- Primär antragsberechtigt sind Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen mit einer Intensivstation oder einer Intensivüberwachungspflege (Intermediate Care). Daneben können auch Krankenhäuser mit Fachabteilungen der Nephrologie, Kardiologie, Pneumologie oder mit einer Fachabteilung für Innere Medizin mit entsprechenden Schwerpunkten die Förderung beantragen.
- Eine Förderung kann für maximal zwei Wagen pro Krankenhaus beantragt werden. Der finanzielle Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von 5.000 Euro pro Televisitenwagen.
- Anträge sind spätestens bis zum 28.02.2021 bei der Bezirksregierung Arnsberg (nicole.skaruppe@bra.nrw.de) einzureichen. Diese informiert auch bei Fragen zum Förderaufruf und der Antragsstellung.
Foto: Symbolbild