Bundesrat muss neues Unternehmenssanktionsrecht stoppen
Moers – Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft erklärt
Gerald Kleer vom BVMW Kreis Wesel:Bundesrat muss neues Unternehmenssanktionsrecht stoppen
„Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Unternehmenskriminalität bekämpfen. Es besteht
jedoch keine Notwendigkeit für eine strukturelle Reform des Unternehmenssanktionsrechts.
Der Bundesrat muss die geplanten willkürlichen und maßlosen Sanktionierungen sowie die
pauschale Unterstellung krimineller Handlungen stoppen.
Es ist abwegig, die Mittelständler unter Generalverdacht zu stellen und Unternehmen für das
Fehlverhalten Einzelner in Mithaftung zu nehmen. Die Einführung eines Verfolgungszwangs
gegen Unternehmen lehnen wir grundsätzlich ab. Die Folge wäre eine Vielzahl überflüssiger
Verfahren, was die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte überfordern würde.
Das Gesetz bedeutet zudem erhebliche Mehrbelastungen insbesondere für kleine und
mittelständische Unternehmen. So verursacht beispielsweise die Umstellung der
Compliance-Strukturen zusätzliche Bürokratie und damit Kosten mitten in der Corona-Krise.
Wir fordern die politischen Mandatsträger unseres Bundeslandes dazu auf, auf eine
substanzielle Überarbeitung des Gesetzesentwurfs hinzuwirken. Der Bundesrat ist gut
beraten, den Gesetzentwurf in seiner kommenden Sitzung am 18. September abzulehnen. Bundesrat muss neues Unternehmenssanktionsrecht stoppen
Foto: Symbolbild
Das Gesetz bedeutet zudem erhebliche Mehrbelastungen insbesondere für kleine und
mittelständische Unternehmen. So verursacht beispielsweise die Umstellung der
Compliance-Strukturen zusätzliche Bürokratie und damit Kosten mitten in der Corona-Krise.
Wir fordern die politischen Mandatsträger unseres Bundeslandes dazu auf, auf eine
substanzielle Überarbeitung des Gesetzesentwurfs hinzuwirken. Der Bundesrat ist gut
beraten, den Gesetzentwurf in seiner kommenden Sitzung am 18. September abzulehnen.Das Gesetz bedeutet zudem erhebliche Mehrbelastungen insbesondere für kleine und
mittelständische Unternehmen. So verursacht beispielsweise die Umstellung der
Compliance-Strukturen zusätzliche Bürokratie und damit Kosten mitten in der Corona-Krise.
Wir fordern die politischen Mandatsträger unseres Bundeslandes dazu auf, auf eine
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beraten, den Gesetzentwurf in seiner kommenden Sitzung am 18. September abzulehnen.tehghhdbdgbdghdeghetghethethgdeththtbdb www.lokaleblicke.com
Das Gesetz bedeutet zudem erhebliche Mehrbelastungen insbesondere für kleine und
mittelständische Unternehmen. So verursacht beispielsweise die Umstellung der
Compliance-Strukturen zusätzliche Bürokratie und damit Kosten mitten in der Corona-Krise.
Wir fordern die politischen Mandatsträger unseres Bundeslandes dazu auf, auf eine
substanzielle Überarbeitung des Gesetzesentwurfs hinzuwirken. Der Bundesrat ist gut
beraten, den Gesetzentwurf in seiner kommenden Sitzung am 18. September abzulehnen.