Neukirchen Vluyn

Bürgerinformationsveranstaltung


Zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) für die Stadt Neukirchen-Vluyn

Neukirchen-Vluyn Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2023 die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) sowie die erste Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen. Bis zum 16.10.2023 konnten bereits erste Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge schriftlich im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden eingereicht werden oder über das Bauportal der Stadt Neukirchen-Vluyn https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/.
Für die Erstellung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan ist eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgesehen.
Am Donnerstag, 07.12.2023 findet um 19 Uhr eine Bürgerinformationsveranstaltung im Großen Sitzungssaal des Rathauses Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, statt. Alle Interessierten sind hierzu eingeladen.
Die rechtlichen Grundlagen der Lärmminderungsplanung sind in den §§ 47 a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelt. Sie gehen auf die „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ zurück.
Nach § 47 d BImSchG ist die Stadt Neukirchen-Vluyn verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dabei ist die Lärmbelästigung entlang stark befahrener Straßen zu kartieren und darauf aufbauend Aktionspläne mit Maßnahmen zur Minderung der Lärmprobleme zu erstellen.
In der Bürgerinformationsveranstaltung werden rechtliche Hintergründe zum Lärmaktionsplan, Vorgehensweise über die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen sowie erste Vorschläge für eine Lärmminderung nach Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn vorgestellt und mit der Öffentlichkeit erörtert. Dabei können während der Bürgerinformationsveranstaltung Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge abgegeben werden.
Nach der Bürgerinformationsveranstaltung können Hinweise und Anregungen noch bis zum 03.01.2024 schriftlich im Rathaus der Stadt Neukirchen-Vluyn, Hans-Böckler-Str. 26, während der Dienststunden oder über das Bauportal der Stadt Neukirchen-Vluyn https://bauportal.krzn.de/BauPortal100/ unter dem Akten-zeichen 6113-2023 eingereicht werden.
Die Lärmaktionspläne werden alle fünf Jahre überprüft und überarbeitet.
Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Aufstellungsverfahrens zum Lärmaktionsplan eingewilligt. Ihnen wird damit die Möglichkeit eröffnet, zur Planung Stellung zu nehmen. Ihre persönlichen Daten werden benötigt, um Ihre Betroffenheit bzw. Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Lärmaktionsplans beurteilen zu können. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungannahme verwendet.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses bzw. des Stadtrates beraten und entschieden. Es findet jedoch keine Veröffentlichung Ihrer Daten in den Sitzungsvorlagen statt; diese sind anonymisiert.
In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können bei der Stadtverwaltung innerhalb Öffnungszeiten und unter https://www.neukirchen-vluyn.de/datenschutzhinweise/S die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

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