Änderung bei Maskenpflicht ab Montag
Moers. (pst) Durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt ab Montag, 25. Januar, auch in Moers eine Veränderung der Maskenpflicht für bestimmte Bereiche.
Im Einzelhandel, in Arztpraxen, anderen medizinischen Einrichtungen, Gottesdiensten und im öffentlichen Nahverkehr müssen medizinische Masken, wie OP- oder FFP2-Masken oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckungen nach der europäischen Normen KN95/N95 getragen werden.
Dies gilt auch in Moers für das Rathaus und andere städtische Einrichtungen. Die sogenannten Alltagsmasken dürfen weiter beispielsweise im Freien in den festgelegten Bereichen der Innenstadt, auf den Wochenmärkten und auf Spielplätzen sowie in Schulgebäuden verwendet werden.
Zugang zum Rathaus weiterhin nur mit Termin möglich
In diesem Zusammenhang weist die Stadt Moers darauf hin, dass der Zutritt zum Rathaus weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Die Besucherinnen und Besucher werden am Haupteingang am Rathausplatz 1 nach ihrem Namen und dem vereinbarten Termin gefragt. Ein Termin beim Bürgerservice ist über die Hotline-Nummern 0 28 41 / 201-666 und 201-648 oder über die Onlineterminvergabe erhältlich.
Auch für alle anderen Fachbereiche des Rathauses ist eine vorherige Anmeldung nötig. Wer die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in bereits kennt (zum Beispiel vom Briefkopf eines städtischen Anschreibens), sollte zuerst telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.
Alle Dienstleistungen und Zuständigkeiten sind auf der städtischen Internetseite www.moers.de im Bereich „Stichwörter A – Z” nachzulesen. Zudem gibt es ein Verzeichnis mit den E-Mail-Adressen und Telefonnummern aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ansonsten hilft die Telefonzentrale unter der 0 28 41 / 201-0 weiter, um zum/zur richtigen Ansprechpartner/Ansprechpartnerin zu gelangen. (Akt.)
Foto: Symbolbild