Richterin aus Nordrhein-Westfalen übernimmt Präsidentschaft in einem wichtigen Gremium des Europarats
Minister der Justiz Peter Biesenbach würdigt das europäische Engagement für die Rechtsstaatlichkeit in Europa von Dr. Anke Eilers und die Bedeutung ihres Amts
Das Ministerium der Justiz teilt mit:
Minister der Justiz Peter Biesenbach hat am Freitag (14. Januar 2022) aus Anlass ihres Amtsantritts als Präsidentin des Beirats der Europäischen Richterinnen und Richter (CCJE) beim Europarat die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht (Köln), Dr. Anke Eilers, zu einem Fachaustausch über die Entwicklung und Lage der Rechtsstaatlichkeit in Europa empfangen. Er würdigte zu Beginn ihrer Amtszeit ihren Einsatz für die Justiz in ganz Europa.
Minister der Justiz Peter Biesenbach:
„Die Justiz in NRW steht ab diesem Jahr auch personell an der Spitze der Rechtsstaatlichkeit in Europa. Ich bin sehr froh, dass die Wahl zur Präsidentin des Beirats der Europäischen Richterinnen und Richter auf Frau Dr. Anke Eilers gefallen ist. Die Justiz aus Nordrhein-Westfalen ist mit dieser engagierten Richterin nicht nur in einem bedeutenden Gremium des Europarats vertreten, sondern tritt an höchster Stelle für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Richterinnen und Richtern in ganz Europa ein.
Wir dürfen nicht zusehen, wie Länder in Europa die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen treten. Richterinnen und Richter verdienen den Respekt aller Bürgerinnen und Bürger in allen Teilen Europas, auch wenn sie einmal unliebsame Entscheidungen treffen. Denn das ist ihre Aufgabe und nur dadurch wird Europa als Rechtsgemeinschaft eine Zukunft haben. Bei ihrer beratenden Aufgabe für den Europarat wünsche ich Frau Dr. Eilers in ihrem Amt viel Erfolg.“
Dr. Anke Eilers:
„Mit der Freude über die Wahl verbinde ich meinen Dank an die europäischen Kollegen für ihr Vertrauen und die Unterstützung des Oberlandesgerichts Köln.
Es ist für mich eine sehr verantwortungsvolle neue internationale Aufgabe, gerade in Zeiten, in denen die Bewahrung der richterlichen Unabhängigkeit in Europa vor besonderen Herausforderungen steht. Die richterliche Unabhängigkeit ist ein Kernelement des Europäischen Rechtsstaats, den es zu bewahren und auszubauen gilt. Danach müssen Richter ihre Tätigkeit frei von politischer Einflussnahme, weisungsunabhängig und unter angemessenen Arbeitsbedingungen ausüben können. Ihre Ernennung, Beförderung und Amtsführung müssen allein dem Primat der Kompetenz und Eignung folgen.“
Der Beirat der Europäischen Richterinnen und Richter ist ein beratendes Gremium des Europarats, das sich in seinen jährlichen Stellungnahmen zu zentralen Rechtsstaatsfragen mit Blick auf die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Gerichte der 47 Mitgliedsstaaten äußert. Mit seinen Empfehlungen, die sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention stützen, setzt er europaweit und international Maßstäbe für eine unabhängige Justiz.
Dr. Anke Eilers trat 1994 in den richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und wurde 1997 zur Richterin am Landgericht ernannt. Nach einer vorübergehenden Abordnung an das Bundesverfassungsgericht von Oktober 2000 bis Dezember 2003 wurde sie im Jahr 2004 zur Richterin am Oberlandesgericht bei dem Oberlandesgericht Köln ernannt. In der Zeit von Mai 2007 bis Februar 2010 war sie im Ministerium der Justiz als Referatsleiterin unter anderem für die Gesetzgebung auf den Gebieten des Familien-, Betreuungs- und Erbrechts tätig. Seit 2015 ist sie Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht in Köln und deutsche Vertreterin im Beirat der Europäischen Richterinnen und Richter, dem sie nunmehr vorsitzt. Von 2012 bis 2021 war sie außerdem Mitglied der Europäischen Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ).