Nutzungsuntersagung für Schermbecker Campingplatz „Hohes Ufer“
Am Donnerstag, 13. Januar 2022, hat der Kreis Wesel eine sofortige Nutzungsuntersagung für den Campingplatz „Hohes Ufer“ in Schermbeck ausgesprochen. Nach der mündlichen Eilverhandlung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am Donnerstag, 27. Januar 2022, sieht sich der Kreis Wesel in seinem Vorgehen bestätigt. Daher wurden am Montag, 31. Januar 2022, ebenfalls Nutzungsuntersagungen gegenüber den einzelnen Pächterinnen und Pächtern ausgesprochen. Der Betrieb des Campingplatzes ist damit zunächst eingestellt.
„Es ist unsere Aufgabe, die unmittelbaren Gefahren für die Menschen durch entsprechende Anordnungen abzuwenden,“ so Helmut Czichy, Vorstandsmitglied für den Bereich Bauen bei der Kreisverwaltung. „Das Oberverwaltungsgericht NRW hat Anfang 2021 klargestellt, dass die Bauaufsichtsbehörde ‚befugt und verpflichtet ist, ohne Eingehung von Kompromissen unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung insbesondere auch gegenüber den Mietern oder Pächtern durchzusetzen‘. Da immer noch sehr weitreichende Rückbauten auf den über 150 Parzellen erforderlich sind, musste die Nutzungsuntersagung nun ausgesprochen werden.“ Eine Wiederaufnahme der Nutzung könne erst erfolgen, so Czichy weiter, wenn die Gefahren für die Pächter abgestellt seien. Dies erfordert, dass die Löschwasserversorgung und die Grundaufteilung des gesamten Platzes sowie die Aufteilung und Bebauung der Parzellen den geltenden brandschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorgaben entsprechen.
Auf dem Platz wurden Ende vergangenen Jahres im Rahmen einer Brandverhütungsschau der Gemeinde Schermbeck verschiedene schwerwiegende Brandschutzmängel festgestellt. Die vorgefundenen Mängel lassen erkennen, dass sich ein Brand über den Platz ungehindert, schnell und in alle Richtungen vollständig ausdehnen kann. Die Betreibenden des Campingplatzes wurden zwischen dem 6. und 8. Dezember 2021 vom Kreis Wesel mit mehreren Ordnungsverfügungen aufgefordert, die festgestellten Mängel zu beseitigen und kurzfristig umsetzbare Übergangslösungen herzustellen. Am 4. Januar 2022 fand ein weiterer Ortstermin zur Überprüfung der Umsetzung statt. Dabei wurde festgestellt, dass den Brandschutzforderungen des Kreises Wesel nur unzureichend Folge geleistet wurde.
Zum Hintergrund:
Baugenehmigungen werden für Camping- und Wochenendplätze in Gänze erteilt. Für die Bebauung der einzelnen Parzellen durch die Pächter wird bisher keine Genehmigung benötigt. Zwar werden in der Camping- und Wochenendplatzverordnung (CW VO) genaue Regelungen für die Wochenendhäuser in Bezug auf deren Größe und Höhe sowie deren Abstände auf und zwischen Parzellen getroffen, eine Genehmigungspflicht durch die Behörden gab es bis Mitte 2021 jedoch nicht. Hierdurch besteht eine Regelungslücke, da die Pächter und Betreiber der Plätze eigenverantwortlich die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen müssen.
Ein weiteres Problem auf vielen Plätzen in der gesamten Bundesrepublik entsteht dadurch, dass immer mehr Menschen dort dauerhaft leben. Das Baurecht bietet aber keine Möglichkeit, eine reguläre Wohnnutzung auf Camping- oder Wochenendplätzen zu legalisieren. Daher müssen sich Pächter, die dauerhaft auf dem Platz leben, darauf einstellen, sich mit entsprechenden zeitlichen Vorlaufzeiten, eine neue dauerhafte Bleibe suchen zu müssen.
Ende November bis Anfang Dezember 2021 hatte an mehreren Tagen eine Brandverhütungsschau der Gemeinde Schermbeck unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Kreises Wesel auf dem Campingplatz „Hohes Ufer“ in Schermbeck stattgefunden, bei der die Mängel festgestellt wurden. Ziel der Brandverhütungsschau ist, die Voraussetzungen für wirksame Löscharbeiten der Feuerwehr im Falle eines Brandereignisses in der tatsächlichen Örtlichkeit zu überprüfen. Es handelt sich um eine Präventionsmaßnahme, die der Sicherheit der Nutzer und der Einsatzsicherheit der Freiwilligen Feuerwehr dient. Bei einer Brandverhütungsschau werden mögliche Gefahrenquellen für eine Brandentstehung und -ausbreitung identifiziert. Die Betreiber und Nutzer des Campingplatzes werden so für die möglichen Gefahrenquellen sensibilisiert und sollten diese abstellen.
Geprüft werden hierbei unter anderem die Abstände zwischen den Gebäuden, erforderliche Brandschutzstreifen, die Löschwasserversorgung und ausreichend befahrbare Innenwege. Erste Sofortmaßnahmen, wie beispielsweise das Zurückschneiden von Hecken, die Reduzierung von brennbaren oder explosionsgefährdenden Stoffen oder die Optimierung der Lagerung des brennbaren Hausmülls, können unmittelbar vor Ort durch Mitarbeitende der Gemeinde angeordnet werden.
Bei schwerwiegenderen Gefahrenfeststellungen wird im Einzelfall entschieden, wie weiter vorgegangen werden muss. Die erforderlichen Maßnahmen werden von der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Wesel angeordnet und können von baulichen Veränderungen bis zum Abriss von Gebäuden reichen. Bei akuter Gefahr für die Nutzer kann es auch erforderlich werden, dass Gebäude bis zur Umsetzung der angeordneten Maßnahmen aufgrund von Gefahr für Leib und Leben nicht mehr genutzt werden dürfen.
Foto: Symbolbild