Polizei

Mehrere Unfallfluchten am Wochenende – drei Personen verletzt

Mehrere Unfallfluchten am Wochenende – drei Personen verletzt

Duisburg (ots) – In gleich drei Fällen gab es am Wochenende Verletzte bei
Unfällen in Duisburg. Die Details:

Dellviertel – Freitag (30. September, gegen 22:30 Uhr): Auf der Düsseldorfer
Straße (Höhe Kulturstraße) ist einer 30-Jährigen ein schwarzer SUV (Kia)
aufgefahren, als die Frau an einer roten Ampel bremste. Durch die Wucht des
Aufpralls wurde ihr Seat gegen den Ampelmast geschleudert. Der 31-Jährige auf
dem Beifahrersitz verletzte sich dabei und kam zur Untersuchung in ein
Krankenhaus. Der Seat war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Der Fahrer des SUV (21) fuhr zunächst unerkannt davon, kam aber noch während der
Unfallaufnahme wieder und gab zu, der zweite Beteiligte zu sein. Er muss sich
jetzt mit einer Anzeige auseinandersetzen.

Hamborn – Sonntag (2. Oktober, gegen 16:30 Uhr): Am Hamborner Rathaus ist eine
17-Jährige bei Rot über die Duisburger Straße gelaufen, um einen Bus zu
erwischen. Sie achtete dabei nicht auf den von rechts kommenden Ford, lief gegen
die Fahrerseite und prallte zurück. Die Jugendliche kam zur Untersuchung in ein
Krankenhaus. Der Fahrer des Ford hielt zwar kurz an und erkundigte sich nach dem
Gesundheitszustand, fuhr dann aber weiter. Die Polizei bittet ihn, sich unter
der Rufnummer 0203 2800 mit dem Verkehrskommissariat 21 in Verbindung zu setzen.

Dellviertel – Montag (3. Oktober, gegen 12 Uhr): An der Kreuzung
Krummacherstraße/Kremerstraße ist eine Frau mit ihrem Fahrrad offenbar über Rot
und damit einem 33-Jährigen direkt vors Auto (Mercedes) gefahren. Die
Radfahrerin (ebenfalls 33) prallte erst gegen die Windschutzscheibe und dann auf
den Asphalt. Schließlich stand sie auf und lief zu Fuß davon. Ein Zeuge (48),
der den Unfall beobachtet hatte, lief ihr hinterher, sprach sie an und brachte
sie zurück zum Unfallort. Eine medizinische Untersuchung lehnte die Frau ab. Da
sie aber angab, Drogen konsumiert zu haben, brachten die Polizisten sie für eine
Blutprobe zur Wache. Sie muss sich jetzt mit einer Anzeige auseinandersetzen.

Aus aktuellem Anlass: Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat!
Es drohen Geld- oder in schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen. (§142 StGB)

Wie verhalte ich mich als Unfallbeteiligte/Unfallbeteiligter richtig? (§ 34
StVO)

  – ich halte sofort an

  – ich sichere die Unfallstelle ab, um weitere Unfälle zu
    verhindern (bei geringfügigem Schaden fahre ich sofort zur Seite
    und mache die Fahrbahn frei)

  – ich wähle den Notruf und leiste bei Bedarf Erste Hilfe

Ich darf die Unfallstelle erst verlassen, wenn…

  – ich der Unfallgegnerin/dem Unfallgegner oder der Polizei meinen
    Namen, Adresse und Telefonnummer gegeben sowie Führerschein und
    Fahrzeugschein vorgezeigt habe

  – Die Polizei/die andere Partei Gelegenheit hatte, den Unfall und
    meine Rolle dabei zu dokumentieren

ACHTUNG: Sollte die Unfallgegnerin/der Unfallgegner nicht vor Ort sein, reicht
ein Zettel an der Windschutzscheibe nicht aus. Informieren Sie in diesem Fall
die Polizei und machen die oben genannten Angaben.

Foto: Symbolbild

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