Krankenbesuche nur in Ausnahmefällen
Betriebsleitung des St. Josef Krankenhauses bleibt bei restriktiver Besuchsregelung
„Wir verstehen, dass Angehörige bei stationärer Behandlung eines Familienmitgliedes nah sein und dem Patienten beistehen möchten“, so Ralf H. Nennhaus, Geschäftsführer des St. Josef Krankenhauses, „trotzdem bitten wir um Verständnis, dass zum Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten Krankenbesuche nur in Ausnahmefällen möglich sein.“
Die hohen Infektionszahlen, vor allen Dingen die vehemente Ausbreitung der Mutationen und die dadurch bedingte starke und lange Auslastung der Intensivbetten erfordert eine Verlängerung der restriktiven Besuchsregelung. Krankenbesuche sind demzufolge zur Zeit nicht möglich. In Ausnahmefällen kann mit Genehmigung des behandelnden Arztes eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. „Lebensbedrohlich erkrankte Patienten und palliative Patienten müssen nicht allein sein“, erklärt der Geschäftsführer. Im Falle von notwendigen und persönlichen Angehörigengesprächen oder zur Betreuung kognitiv hilflosen Patienten, wie zum Beispiel dementen Patienten, ist es erforderlich, dass die Besucher eine Selbstauskunft ausfüllen, einen medizinischen Mundschutz tragen und natürlich den erforderlichen Mindestabstand einhalten.
Auch Paare, die zur Entbindung kommen, brauchen sich nicht zu sorgen, dass der Partner eventuell allein bleiben muss. Werdende oder frisch gebackene Väter haben die Möglichkeit, ihrer Partnerin während der Geburt beizustehen und danach im Familienzimmer zu bleiben.
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