Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Nachfolgend sind einige wichtige Informationen rund um die Bundestagswahl in Kamp-Lintfort zusammengestellt:
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Hauptwohnung hat.
Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Kamp-Lintfort eingetragen sind, geht ab dem 27. Januar 2025 bis spätestens 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung zu. Mit dieser können Bürgerinnen und Bürger in dem darauf bezeichneten Wahlraum am Wahltag ihre Stimme abgeben.
Sollte Ihnen keine Wahlbenachrichtigung zugehen und Sie der Auffassung sein, in Kamp-Lintfort an der Bundestagswahl teilnehmen zu können, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Briefwahl
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, besteht im Vorfeld der Wahl wieder die Möglichkeit, Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl und des insgesamt kürzeren Vorlaufs ist auch der Zeitraum für die Briefwahl weniger ausgedehnt als bei einer regulären Bundestagswahl.
Ihr Recht auf Briefwahl können Sie aber nach den allgemein geltenden Regelungen natürlich ohne Abstriche ausüben. Sie müssen sich allerdings darauf einrichten, dass das Wahlamt die beantragten Briefwahlunterlagen aufgrund gesetzlicher Fristen erst ab Anfang Februar versenden kann. So haben derzeit die Parteien noch Gelegenheit, Wahlvorschläge einzureichen, über deren Zulässigkeit abschließend erst Ende Januar entschieden wird. Entsprechend können erst im Anschluss die Stimmzettel gedruckt werden. Auf diesen zeitlichen Ablauf hat das Wahlamt keinen Einfluss.
Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, also auch ins Ausland verschickt. So können Sie sicherstellen, dass Sie die Briefwahlunterlagen im Februar tatsächlich erhalten.
Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich schon jetzt möglich, führt aber nicht zu einer schnelleren Zustellung der Unterlagen.
Aus diesem Grund empfiehlt das Wahlamt, den Briefwahlantrag vorrangig über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten im Laufe der letzten Januarwoche zugestellt wird, oder über das Online-Formular auf der Internetpräsenz der Stadt zu stellen.
Foto:Symbolbild