Polizei

Festnahme von sieben gesuchten Personen am Wochenende -Fahndungserfolg der Bundespolizei

Düsseldorf (ots) – Am vergangenen Wochenende (02.-04.08.2024) verhaftete die
Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und
Ausreisekontrollen insgesamt sieben zur Fahndung ausgeschriebene Personen.

Zu Beginn wurde am Freitagmorgen im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges
nach Antalya/Türkei ein 31-jähriger deutscher Staatsangehöriger kontrolliert.
Hierbei stellten die Beamten fest, dass der Mann im November 2023 durch die
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen vorsätzlichen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis ausgeschrieben wurde. Demnach wurde er im August 2023
rechtskräftig verurteilt. Doch durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 700 Euro
vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der am Niederrhein lebende Mann die
Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 70 Tagen abwenden und seine Reise in die
Türkei fortsetzen.

Freitagnachmittag wurde ein 29-jähriger rumänischer Staatsangehöriger durch die
Bundespolizei festgestellt, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus
Dublin/Irland befand. Im Rahmen der Einreisekontrolle stellten die Beamten fest,
dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) im Mai 2023 einen Haftbefehl wegen
Fischwilderei in Tateinheit mit dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gegen den
im Juli 2022 Verurteilten erlassen hatte. Die Ersatzfreiheitsstrafe in
Gesamthöhe von 40 Tagen konnte der in Moldau lebende Mann ebenfalls abwenden,
indem er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 800 Euro vor Ort beglich.

Am Samstagmorgen stellten die Bundespolizeibeamten weiterhin einen 30-jährigen
tunesischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, aus Monastir/Tunesien
einzureisen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Hannover im Juli dieses
Jahres einen Haftbefehl wegen versuchten schweren Diebstahls gegen den im
Februar 2024 Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30
Tagen wurde von dem in Hannover lebenden Mann nicht abgewendet, da er die
Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort nicht begleichen konnte. Er wurde somit
nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei an die Justizbehörden
überstellt.

Samstagvormittag wurde ein irakischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich
bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Erbil/Irak vorstellte.
Gegen den 24-Jährigen lag in diesem Fall ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
Freiburg vor. Diese hatte bereits im Dezember 2021 einen Haftbefehl wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im März 2021 Verurteilten verfügt. Durch
Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 700 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte
der in Frankreich lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 35 Tagen
abwenden und seinen Flug in den Irak antreten.

Kurze Zeit später wurde ein 44-jähriger deutscher Staatsangehöriger durch die
Bundespolizei festgestellt, der beabsichtigte, nach Antalya/Türkei zu fliegen.
Im Rahmen der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann gleich
dreifach gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte im Juli dieses Jahres
wegen diverser Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz drei Haftbefehle
gegen den Mann erlassen. Doch der in Mülheim an der Ruhr lebende Reisende konnte
die Geldbußen in Gesamthöhe von knapp 200 Euro begleichen und somit die
Erzwingungshaft in Gesamthöhe von zehn Tagen abwenden

Sonntagmorgen stellten die Bundespolizeibeamten dann einen 60-jährigen
libanesischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Beirut/Libanon zu
fliegen. Auch dieser Mann wurde wegen eines Verstoßes gegen das
Ordnungswidrigkeitengesetz gesucht. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft
Braunschweig im November 2022 einen Haftbefehl erlassen. Auch der in Kassel
lebende Reisende konnte die Geldbußen in Höhe von 550 Euro begleichen und somit
die Erzwingungshaft in Höhe von neun Tagen abwenden.

Zuletzt wurde Sonntagnachmittag ein rumänischer Staatsangehöriger festgestellt,
der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Dublin/Irland
vorstellte. Der 20-Jährige wurde ebenfalls gesucht. Die Staatsanwaltschaft
Nürnberg-Fürth hatte im September 2023 einen Haftbefehl wegen Erschleichens von
Leistungen gegen den im August 2023 Verurteilten verfügt. Die Geldstrafe in
Gesamthöhe von 140 Euro konnte der Mann jedoch nicht begleichen und somit die
Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von sieben Tagen nicht abwenden. Nach
Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der Verurteilte den Justizbehörden
überstellt.

Foto: Symbolbild

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