Tips und Ratschläge

Der Jahreswechsel bringt neue Gesetze

Änderungen bei Steuerbefreiung von Weiterbildungsleistungen und betrieblicher Gesundheitsförderung / Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt / Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft

Pünktlich zum Jahreswechsel treten Gesetze in Kraft, die sich auf die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auswirken. Genau dazu berät der Unternehmerverband viele Unternehmen an Rhein und Ruhr und stellt einige wichtige Themen vor.
Steuerbefreiung von Weiterbildungsleistungen und betrieblicher Gesundheitsförderung
Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers werden künftig steuerfrei gestellt. Insbesondere handelt es sich um solche Weiterbildungsleistungen, die eine Fortentwicklung der beruflichen Kompetenzen des Arbeitnehmers ermöglichen. Die HAUS DER UNTERNEHMER GmbH bietet als Tochtergesellschaft des Unternehmerverbandes selbst regelmäßig Seminare im HAUS DER UNTERNEHMER an. „Gerade in Zeiten des rasanten digitalen Wandels hat eine regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter einen hohen Stellenwert. Die Steuerbefreiung entlastet Unternehmer finanziell und die Weiterbildungs-Angebote stärken die Mitarbeiterbindung“, so Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.
Auch bei den Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung gibt es Änderungen. Bisher wurde ein Betrag von jährlich 500 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei gestellt. Dieser Freibetrag wird ab 2020 von 500 Euro auf 600 Euro je Arbeitnehmer im Kalenderjahr angehoben. „Die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern ist eine Win-win-Situation, zumal so auf lange Sicht krankheitsbedingte Ausfälle deutlich reduziert werden können“, lobt Schmitz.
Arbeitslosenversicherung
Zum 1. Januar 2020 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 2,5 auf dann 2,4 Prozent. Diese Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat das Bundeskabinett im November beschlossen. Die Regelung gilt befristet bis Ende 2022. „Eine weitere Absenkung des Beitragssatzes ist ein sinnvoller Schritt. Die Bundesagentur muss für Krisen ausreichend gewappnet sein, darf sich aber nicht zur Sparkasse zu Lasten der Beitragszahler entwickeln. Beitragsstabilität, aber auf möglichst niedrigem Niveau, wird benötigt“, so Schmitz.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mit den inländischen Fachkräften werden nicht alle offenen Arbeitsplätze in Deutschland zu besetzen sein – diese Meinung vertritt der Unternehmerverband seit vielen Jahren. Entsprechend begrüßt er das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das im März 2020 in Kraft tritt. Das Gesetz sieht vor, den Zuzug von ausländischen Fachkräften auch von außerhalb der EU deutlich zu erleichtern. Künftig sollen beispielsweise qualifizierte ausländische Fachkräfte zur Arbeitssuche für ein halbes Jahr nach Deutschland einreisen können. Darüber hinaus entfallen Beschränkungen auf so genannte Engpassberufe oder die Vorrangprüfung. Bei dieser wird zuerst geprüft, ob es in Deutschland oder in der EU geeignete Bewerber für eine offene Stelle gibt. Berufliche Qualifikationen sollen ebenfalls leichter anerkannt werden. Wolfgang Schmitz: „Das ist begrüßenswert. Vom Spitzeninformatiker bis zum Lagerfacharbeiter: Wir haben überall unbesetzte Stellen.“
In einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) gaben 56 Prozent der Firmen an, dass dies das größte Geschäftsrisiko darstelle. „Anfang der 2030er Jahre werden wir aufgrund der demografischen Entwicklung sechs Millionen weniger Erwerbstätige aus der deutschen Bevölkerung haben. Für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland gilt es, die Fachkräftebasis dem Bedarf der Wirtschaft entsprechend zu sichern und zu erweitern“, so Schmitz abschließend.
 
Bildunterschrift:
Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes (Foto: Unternehmerverband)

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