Bundespolizei verhindert das Hissen einer Reichskriegsflagge sowie das Anbringen nazistischer Parolen
Bundespolizei verhindert das Hissen einer Reichskriegsflagge sowie das Anbringen nazistischer Parolen
Duisburg (ots) – Am 06.09.2025 um 13.05 Uhr kontrollierte eine Streife der
Bundespolizei in Duisburg im Bereich des Hauptbahnhofs eine Personengruppe,
bestehend aus drei Personen (22, 16, 16). Die Beamten nahmen die Gruppe aufgrund
auffälliger Kleidung und Ausrüstung wahr. Eine der Personen trug zum Teil eine
Flecktarn-Uniform mit Einsatzstiefeln und führte einen größeren Rucksack mit.
Bei einer ersten Nachfrage hinsichtlich möglicher mitgeführter verbotener oder
gefährlicher Gegenstände zeigte sich der 22-Jährige zunächst zögerlich. Eine
Durchsuchung der Person und der mitgeführten Gegenstände wurde daraufhin
eingeleitet. Vor Beginn der Durchsuchung bat der 22-Jährige um Gehör. Er gestand
das Mitführen diverser Messer, eines Dolchs und einer Axt.
Aufgrund der Gesamtsituation entschieden die Beamten, die weiteren Maßnahmen auf
der Wache durchzuführen. Der 22-jährige Mann gab an, mit den Begleitpersonen den
Luftschutzbunker “Honigbunker” (vermutlich Honigstraße,
Duisburg-Meiderich/Beeck) aufsuchen zu wollen. Dort sei geplant gewesen, die
Reichskriegsflagge zu hissen bzw. nazistische Symbole und Parolen anzubringen.
Zudem habe der 22-Jährige die vollständige Videodokumentation des Vorhabens
vorgesehen. Eine Videokamera samt Stativ wurde im Rucksack der Person
aufgefunden.
Aufgrund der erhobenen Tatsachen bestanden vor Ort Anhaltspunkte für eine
strafbare Handlung gemäß § 86a Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verwenden von Kennzeichen
verfassungswidriger und terroristischer Organisationen). Die Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens sowie die Beschlagnahme betroffener Gegenstände wurden
seitens der Bundespolizei veranlasst.
Die weiteren Schritte wurden mit dem Staatsschutz des Polizeipräsidiums Duisburg
abgestimmt. Der Sachverhalt wird weiter aufgeklärt.
Foto:Symbolbild