Bundespolizei – Gut vorbereitet mit dem Flugzeug in den Urlaub
Bundespolizei – Gut vorbereitet mit dem Flugzeug in den Urlaub
Düsseldorf (ots) – Flugreisen erleben zur bevorstehenden Osterzeit einen wahren
Boom. Nach zwei Jahren Corona-Pandemie wollen viele Menschen einfach nur weg,
weit weg. Der Andrang auf die Flughäfen und damit auch auf die dortigen
Luftsicherheitskontrollen ist groß. Dabei kann es an diesen Kontrollen in
Spitzenzeiten auch zu Staus kommen. Um Wartezeiten zu minimieren, sollte sich
jede und jeder Flugreisende bestmöglich auf die Kontrolle vorbereiten. Die
Bundespolizei hat dazu folgende Tipps parat:
Bitte informieren Sie sich mit Blick auf den Osterreiseverkehr vorab über
etwaige Wartezeiten. Nutzen Sie hierfür die Webangebote der Flughafenbetreiber
und Luftfahrtunternehmen. Bitte beachten Sie auch, dass sich die dort ggf.
hinterlegten Empfehlungen zur rechtzeitigen Ankunft am Flughafen auf den
dortigen Gesamtprozess beziehen. Sie sollten bitte mindestens 60 Minuten vor
Abflug an der Luftsicherheitskontrolle vorstellig werden.
Kleidung und Schmuck
Bevor es an die Personenkontrolle geht, heißt es oft: Ausziehen! Nicht
vollständig natürlich – unbekleidet muss niemand durch die Sicherheitskontrolle.
Doch was müssen Passagiere alles ablegen? Neben Jacken und Mänteln gehören auch
Hüte, Kappen und Mützen vor der Kontrolle in die vorbereiteten Gepäckwannen.
Ebenso sollen Ausweisdokumente nicht in der Hand mitgeführt, sondern auch in die
Gepäckwannen gelegt werden, damit sie mittels Röntgengerät überprüft werden
können. Gegebenenfalls werden Sie vom Sicherheitspersonal aufgefordert, auch
ihre Schuhe auszuziehen. Für Schmuck gilt bei der Sicherheitskontrolle am
Flughafen: Weniger ist mehr. Derartige Accessoires können einen Alarm auslösen.
Sie sollten daher ebenfalls in die vorbereiteten Gepäckwannen an der
Luftsicherheitskontrolle gelegt werden. Insgesamt sollten Fluggäste darauf
achten, möglichst wenige Gegenstände am Körper zu tragen.
Flüssigkeiten: Maximalgröße und -anzahl beachten
Dass man eine 2-Liter-Flasche Wasser nicht mit durch die Sicherheitskontrolle
nehmen darf, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Doch welche Regeln gelten
für weitere Flüssigkeiten? Auch hier gilt: Bitte so wenig wie möglich im
Handgepäck mitführen, Flüssigkeiten, die Sie an Bord nicht benötigen, gehören
ins aufgegebene Gepäck. Die Flüssigkeitsbehälter, die im Handgepäck
transportiert werden, dürfen maximal 100 Milliliter fassen. Zusätzlich müssen
alle Behälter in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel
verstaut sein. Dieser darf ein Fassungsvermögen von maximal einem Liter haben.
Pro Fluggast sind insgesamt nicht mehr als zehn Flüssigkeitsbehälter á 100
Milliliter erlaubt. Diese Regelung gilt auch für gelartige Substanzen wie
Cremes, Haargel, Rasierschaum, Zahnpasta – und auch für Nahrungsmittel wie
Schokocreme, Marmelade oder Honig. Wer also auf die Nuss-Nougat-Creme im Urlaub
nicht verzichten will, sollte diese entweder im Urlaubsland erwerben oder im
Aufgabegepäck verstauen. Im Handgepäck dürfen Spezialnahrung für Babys sowie
flüssige Medikamente mit entsprechendem Nachweis transportiert werden.
Verbotene Gegenstände: Was niemals ins Handgepäck gehört
Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von
über sechs Zentimetern haben im Handgepäck nichts zu suchen. Doch auch
Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist,
dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel
Bohrmaschinen, Schraubendreher, Streitäxte, lange Nagelfeilen oder Heringe fürs
Zelt. Eine genaue Auflistung der verbotenen Gegenstände finden Sie auf der
Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de).
Was gehört in die Gepäckwanne, was kann im Rucksack bleiben?
Der erwähnte wiederverschließbare Plastikbeutel mit den Flüssigkeitsbehältern
ist bei der Kontrolle gesondert vorzulegen. Wird ein Beutel mit Flüssigkeiten
erst beim Röntgen erkannt, muss der Rucksack geöffnet und nachkontrolliert
werden. Das kostet Zeit und die Blicke der nachfolgenden Passagiere sind Ihnen
sicher! Auch elektronische Geräte, wie Mobiltelefone, Kameras, Fotoapparate,
Laptops und Tablets müssen separat in eine Gepäckwanne gelegt werden. Die
Bundespolizei rät, Geräteschutzhüllen zu entfernen und ebenfalls in den Behälter
zu legen. Nach dem Röntgen kann es sein, dass eine Nachkontrolle notwendig ist.
Dabei durchsucht das Sicherheitspersonal das Gepäck von Hand. Der Gepäckinhalt,
insbesondere elektronische Geräte, kann mit einem Wischtest auf
Sprengstoffanhaftungen überprüft werden. Zusätzlich können Passagiere
aufgefordert werden, elektronische Geräte anzuschalten und die
Funktionsfähigkeit nachzuweisen.
Zusammengefasst gilt:
Nehmen Sie nur die persönlichen Dinge im Handgepäck mit, die Sie während Ihres
Aufenthalts im Flugzeug tatsächlich benötigen. Ziehen Sie bereits vor Erreichen
der Kontrolle Ihre Jacke aus, belassen Sie kleinere Gegenstände, wie Bargeld
oder Schlüssel in der Jackentasche oder in Ihrem Handgepäck. Separieren Sie ggf.
Flüssigkeiten und elektronische Geräte und halten Sie diese bereit. So geht es
am Schnellsten und auch nachfolgende Passagiere erreichen entspannt Ihren Flug.
Weitere Information zur Sicherheit auf Reisen finden Sie auf
www.bundespolizei.de.
Foto: Symbolbild