Bekanntmachung über die Jägerprüfung 2021
Kreis Wesel. In Bezug auf die Schießprüfung und die mündlich-praktische Prüfung wird der Empfehlung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Oberste Jagdbehörde, gefolgt, diese beiden Prüfungsteile auf Grund der Corona-Situation möglichst in den Sommermonaten zu terminieren.
Dazu wird rechtzeitig eine gesonderte Bekanntmachung ergehen.
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens 2 Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen. Beizufügen sind ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Unter-gliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit ei-nem Mindestkaliber von 9 Millimetern, der nicht älter ist als ein Jahr, und ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 sowie ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.
Anmeldeformulare können bei der vorgenannten Dienststelle angefordert oder über das In-ternetangebot des Kreises Wesel www.kreis-wesel.de abgerufen werden.
Die für die Teilnahme an der Jägerprüfung zu entrichtende Gebühr (Prüfungs- und Zulassungsgebühr) beträgt derzeit 250,– €.
Eine eingehende und konzentrierte Schulung mit Hinblick auf die Jägerprüfung ist wegen der breitgefächerten Inhalte wünschenswert. Auf den Vorbereitungslehrgang der Kreisjägerschaft Wesel e.V., der gerade begonnen hat, wird daher verwiesen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über die Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft, Tel. 02845/32522, zu den Geschäftszeiten montags und donnerstags zwischen 8.00 und 13.00 Uhr und über deren Internetportal www.kjs-wesel.de.
Foto: Symbolbild