Polizei

Video von Streit bei Fahrscheinkontrolle gepostet -Bundespolizei leitet Strafverfahren ein

Hamm – Düsseldorf (ots) – Die Verbreitung von Bildern oder Videos anderer
Personen ohne deren Zustimmung oder Verfremdung in sozialen Medien kann Folgen
für beide Seiten haben. Auf die unerlaubte Verbreitung solcher Bilder stehen bis
zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Am Freitagabend (12. Juli) entbrannte im RE 1 bei Düsseldorf eine verbale
Auseinandersetzung bei einer Fahrscheinkontrolle zwischen einem Fahrgast und der
Zugbegleiterin. Grund hierfür war ein nicht korrekter Fahrschein des zunehmend
aggressiv auftretenden Fahrgastes. Ein bislang unbekannter Mann hat ein Video
den Streitenden aufgenommen und dieses anschließend auf einer Social Media
Plattform veröffentlicht.

Als die Zugbegleiterin das Video dort festgestellt hatte, erstattete sie am
Samstag bei der Bundespolizei in Hamm eine Strafanzeige wegen des Verstoßes
gegen das Kunsturheberrechtsgesetz. Wer der Inhaber des Accounts ist, ist nun
Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Foto: Symbolbild

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