Kreis Wesel
Corona-Notbremse: Weiteres Vorgehen im Kreis Wesel
Für den Kreis Wesel gelten aktuell die Regelungen der NRW-weiten Corona-Notbremse. Abhängig von der Entwicklung der 7-Tages-Inzidenz im Kreis will das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW am Wochenende entscheiden, ob die Notbremse für das Weseler Kreisgebiet weiterhin gilt oder ausgesetzt wird.
Abhängig von der Entscheidung des MAGS ändern sich die Regelungen ab Montag, 12. April 2021, für den Kreis Wesel.
Im Falle der Verlängerung der Notbremse wird die Kreisverwaltung am Wochenende eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Montag, 12. April 2021, gilt. Der Zugang zum Einzelhandel, zu Baumärkten, Handwerksleistungen, Zoologischen Gärten, Bibliotheken und Museen im Kreisgebiet ist dann nur für Personen möglich, die einen Termin vereinbaren und einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorlegen.
Falls das MAGS die Notbremse für den Kreis Wesel aussetzt, ist somit der Zugang zum Einzelhandel, zu Baumärkten, Handwerksleistungen, Zoologischen Gärten, Bibliotheken und Museen im Kreisgebiet mit Termin möglich, ohne dass ein negatives Schnelltestergebnis notwendig ist. Die Regeln der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten weiterhin.
Seit Gültigkeit der NRW-weiten „Notbremse“ hat der Kreis Wesel durch eine eigene Allgemeinverfügung die angebotene Option des MAGS genutzt, Personen mit tagesaktuellem negativen Schnelltest z.B. den Besuch des Einzelhandels zu ermöglichen. Diese Allgemeinverfügung ist seit Montag, 29. März 2021, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 11. April 2021.
Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Wesel liegt seit Donnerstag, 1. April 2021, unter 100. Bedingt durch die Osterfeiertage und dem vermuteten Rückgang von PCR-Testungen und Positivmeldungen aus den Laboren in dieser Zeit, gibt es aktuell bundesweit ein unklares Infektionsgeschehen. Die Dynamik zeigt sich im Kreis Wesel nun deutlich in den 7-Tages-Inzidenzen: Gestern, 8. April 2021, lag die Inzidenz bei 60,9, heute ist sie bereits auf 72,2 gestiegen.
Abhängig von der Entscheidung des MAGS ändern sich die Regelungen ab Montag, 12. April 2021, für den Kreis Wesel.
Im Falle der Verlängerung der Notbremse wird die Kreisverwaltung am Wochenende eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Montag, 12. April 2021, gilt. Der Zugang zum Einzelhandel, zu Baumärkten, Handwerksleistungen, Zoologischen Gärten, Bibliotheken und Museen im Kreisgebiet ist dann nur für Personen möglich, die einen Termin vereinbaren und einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorlegen.
Falls das MAGS die Notbremse für den Kreis Wesel aussetzt, ist somit der Zugang zum Einzelhandel, zu Baumärkten, Handwerksleistungen, Zoologischen Gärten, Bibliotheken und Museen im Kreisgebiet mit Termin möglich, ohne dass ein negatives Schnelltestergebnis notwendig ist. Die Regeln der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten weiterhin.
Seit Gültigkeit der NRW-weiten „Notbremse“ hat der Kreis Wesel durch eine eigene Allgemeinverfügung die angebotene Option des MAGS genutzt, Personen mit tagesaktuellem negativen Schnelltest z.B. den Besuch des Einzelhandels zu ermöglichen. Diese Allgemeinverfügung ist seit Montag, 29. März 2021, in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 11. April 2021.
Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Wesel liegt seit Donnerstag, 1. April 2021, unter 100. Bedingt durch die Osterfeiertage und dem vermuteten Rückgang von PCR-Testungen und Positivmeldungen aus den Laboren in dieser Zeit, gibt es aktuell bundesweit ein unklares Infektionsgeschehen. Die Dynamik zeigt sich im Kreis Wesel nun deutlich in den 7-Tages-Inzidenzen: Gestern, 8. April 2021, lag die Inzidenz bei 60,9, heute ist sie bereits auf 72,2 gestiegen.
Foto: Symbolbild