Politik
Claudia Middendorf unterstützt den weltweiten „Down-Syndrom-Tag“
„Teile Gutes“. Unter diesem Motto fand am 21. März 2021 der weltweite „Down-Syndrom-Tag“ statt.
„Teile Gutes“. Unter diesem Motto fand am 21. März 2021 der weltweite „Down-Syndrom-Tag“ statt. Das Datum symbolisiert das dreifache Vorhandensein des 21. Chromosoms im menschlichen Erbgut. Ziel ist, das öffentliche Bewusstsein für das Thema Down-Syndrom zu stärken.
Dazu erklärt Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten:
„Es ist ein gutes Zeichen, dass der weltweite Down-Syndrom-Tag in diesem Jahr bereits zum 16. Mal in Folge stattfindet. Nicht nur am 21. März sollte gezeigt und dafür geworben werden, wie kostbar Menschen mit Down-Syndrom für unsere Gesellschaft und für das Leben in all seiner Vielfalt sind. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir Menschen verschieden sind.
Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Diese kann und darf durch genetische Eigenschaften weder verloren gehen noch von ihnen abhängen.
Wir dürfen nicht nachlassen, auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in unserem Land hinzuarbeiten. Erst wenn Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft nicht länger diskriminiert werden, ist das Ziel erreicht.
Den weltweiten Aktionstag möchte ich dazu nutzen, daran zu erinnern, dass hinter dem Menschen mit Down-Syndrom ein Mensch mit einer eigenen Persönlichkeit und lebenswerten Geschichte steht.“
Dazu erklärt Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten:
„Es ist ein gutes Zeichen, dass der weltweite Down-Syndrom-Tag in diesem Jahr bereits zum 16. Mal in Folge stattfindet. Nicht nur am 21. März sollte gezeigt und dafür geworben werden, wie kostbar Menschen mit Down-Syndrom für unsere Gesellschaft und für das Leben in all seiner Vielfalt sind. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir Menschen verschieden sind.
Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Diese kann und darf durch genetische Eigenschaften weder verloren gehen noch von ihnen abhängen.
Wir dürfen nicht nachlassen, auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in unserem Land hinzuarbeiten. Erst wenn Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft nicht länger diskriminiert werden, ist das Ziel erreicht.
Den weltweiten Aktionstag möchte ich dazu nutzen, daran zu erinnern, dass hinter dem Menschen mit Down-Syndrom ein Mensch mit einer eigenen Persönlichkeit und lebenswerten Geschichte steht.“
Foto: Land NRW