Neue Corona-Regelungen für Moers
Moers. (pst) Durch die neue Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW gelten auch für Moers die aktuellen Regelungen.
Ab sofort dürfen sich nur noch maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Die bestehende Maskenpflicht ist auf alle Innen- und Außenbereiche ausgeweitet, wo Menschen für längere Zeit auf engerem Raum zusammentreffen, zum Beispiel vor Geschäften und auf dazugehörenden Parkplätzen.
Die Stadt Moers hat bereits vorher für bestimmte Bereiche in der Innenstadt (Fußgängerzone, Kö und Homberger Straße) eine Maskenpflicht erlassen. Neu ist aber, dass sie nur montags bis freitags 8 bis 19 Uhr sowie samstags bis 9 bis 17 Uhr gilt. Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen muss dort keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Bestimmte Bildungsangebote weiterhin möglich
Schulen und Kitas bleiben weithin geöffnet. Ab Klasse 5 müssen Schülerinnen und Schüler auf dem Gelände der Bildungseinrichtung und in der Klasse Masken tragen.
Dies gilt auch auf Spielplätzen für Kinder ab dem Schuleintritt. Gewerbe, Einrichtungen und Institutionen, die mit der vorherigen Coronaschutz-Verordnung geschlossen werden mussten, bleiben bis auf Weiteres zu. Dazu zählen unter anderem die Gastronomie oder verschiedene Kulturangebote, wie das Grafschafter Museum, das Schlosstheater Moers, Konzertsäle oder das Kino.
Geöffnet hat weiterhin die vhs Moers – Kamp-Lintfort. Sie darf aktuell Integrationskurse, Deutschkurse, Grundbildungskurse, berufsbezogene Kurse mit Prüfungsabschluss, Bildungsurlaub sowie alle online-Kurse anbieten. Alle Kurse, die unterbrochen oder verschoben wurden, müssen nun endgültig abgesagt werden. Geöffnet haben unter den aktuellen Hygienevorschriften weiterhin auch die Moerser Musikschule und die Bibliothek Moers.
Fotos: Archiv LB